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Neues Tool veröffentlicht: Geld zurück bei lahmem Internet


Bundesnetzagentur
So gibt es Geld zurück bei lahmem Internet

Von t-online, sha

Aktualisiert am 15.12.2021Lesedauer: 2 Min.
DSL-Schriftzug auf einem Router: Mit Super-Vectoring wird bei DSL-Anschlüssen die nächste Geschwindigkeitsstufe geschaltet.Vergrößern des BildesDSL-Schriftzug auf einem Router. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa)
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Die Bundesnetzagentur hat ein Programm zum Messen der Internetgeschwindigkeit veröffentlicht. Ist das Datentempo deutlich geringer als im Vertrag versprochen, dürfen Verbraucher die Zahlungen kürzen.

Verbraucher können mit einem Programm der Bundesnetzagentur testen, ob ihre Internetgeschwindigkeit mit der vom Provider vertraglich zugesicherten Angabe übereinstimmt. Bei einer Abweichung dürfen die Nutzer die monatliche Gebühr kürzen oder den Vertrag kündigen.

Dafür hat der Bund die Rechte für Verbraucher nun deutlich erweitert. Die Voraussetzung für eine Minderung der monatlich zu zahlenden Gebühr an den Internetanbieter sei eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit" zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung, schreibt die Bundesnetzagentur.

Messergebnisse an den Anbieter schicken

Das Programm zur Messung der Internetgeschwindigkeit kann hier für den PC, Mac oder Linux-Rechner heruntergeladen werden. Nach der Installation und dem Start der Anwendung kann der Nutzer angeben, bei welchem Anbieter ein Vertrag geschlossen und welche Geschwindigkeit vereinbart wurde. Der Rechner muss für den Test über ein Netzwerkkabel (LAN-Kabel) mit dem Internet verbunden sein.

Nach der Messung erhält der Anwender ein Protokoll, in dem das Ergebnis steht. Dieses Schreiben enthält auch die Messdetails und kann laut Bundesnetzagentur dem Anbieter als Nachweis einer Minderleistung geschickt werden.

Programm auch für Smartphones

Bevor Nutzer ihre Zahlungen an den Internetanbieter kürzen, müssen sie "30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen" durchführen. Zwischen den Messtagen sei ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag einzuhalten, erklärt die Bundesnetzagentur.

Für die Messung der mobilen Datengeschwindigkeit hat die Bundesnetzagentur ebenfalls ein Programm zur Verfügung gestellt. Die sogenannte Funkloch-App können Nutzer kostenlos in den App Stores herunterladen. Hier gibt es bei Abweichungen der vereinbarten und tatsächlichen Geschwindigkeit jedoch keine Möglichkeit, die monatlichen Kosten zu senken.

Verwendete Quellen
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