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Facebook: Sind Fakeprofile strafbar?


Soziale Netzwerke
Facebook: Sind Fakeprofile strafbar?

aw (CF)

Aktualisiert am 06.08.2012Lesedauer: 2 Min.
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Fakeprofile sind Facebook ein Dorn im AugeVergrößern des Bildes
Fakeprofile sind Facebook ein Dorn im Auge (Quelle: Bernhard Classen/imago-images-bilder)

Viele Internetnutzer legen in sozialen Netzwerken wie Facebook Fakeprofile an. Hierbei melden sich Personen unter einem falschen Namen an - nicht selten sehr fantasievoll. Dies entspricht natürlich eigentlich nicht den Nutzungsbedingungen. Aber sind diese Fakeprofile auch strafbar?

Problem Für Facebook

Rund 42 Millionen Fakeprofile tummeln sich in dem sozialen Netzwerk Facebook, wie die Zeitschrift "PC Welt" berichtet. Profile mit Fantasienamen wie "Joe Arschtreter" widersprechen den Nutzungsbedingungen und sind dem Unternehmen ein Dorn im Auge. Die Werbekunden fordern die Offenlegung der genauen Zahlen. Denn etwa fünf bis sechs Prozent aller Facebook-Konten könnten für Werbezwecke somit wegfallen.

Betrugsfälle sind strafbar

Doch ist es illegal, sich unter falschem Namen bei Facebook anzumelden und ein Fakeprofil zu erstellen? Die Antwort lautet: bedingt. "Rechtlich ist es nicht relevant, wenn jemand unter einem anderen Namen im Internet oder in sozialen Netzwerken auftritt. Erst wenn jemand unter falscher Identität einen Vertrag abschließen will, kann das zum einen strafbar sein wegen Betruges und zum anderen zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen", stellt Alexander Fischer, Fachanwalt für IT-Recht der Stuttgarter Anwaltskanzlei Fischer und Dietz, auf "arbeitgeber.monster.de" klar.

Schließt eine Person mit einem Fakeprofil einen Arbeitsvertrag ab, verstößt sie gegen die Schriftformerfordernis. Dennoch bleibt der Vertrag gültig. Der Arbeitgeber kann dies jedoch anfechten, sofern er den Fall der arglistigen Täuschung beweisen kann. "Strafbar wird der Fall dann, wenn jemand suggeriert, eine andere Person zu sein, die er tatsächlich nicht ist und die getäuschte Person eine Leistung erbringt, die sie nicht erbracht hätte, wenn sie Kenntnis von der wahren Identität gehabt hätte", so Fischer weiter. Unter Umständen kann auch ein Fall von Urkundenfälschung vorliegen.

Fakeprofile und Konsequenzen

Sollten oben genannte Betrugsfälle nicht vorliegen, kann Facebook immerhin die Fakeprofile löschen. Das steht auch in den Nutzungsbedingungen. Andere Nutzer können mit der Funktion "Diese Person melden" Facebook mitteilen, dass es sich um ein Fakeprofil handeln könnte. Das soziale Netzwerk prüft dann die Daten und sperrt das Konto, sollte sich der Verdacht bestätigen. Ein Profil kann Facebook zum Beispiel auch dann löschen, wenn sich der Inhaber einer Marke wegen des Profilnamens beschwert.

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