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Facebook: Sind Fakeprofile strafbar?


Facebook: Sind Fakeprofile strafbar?

aw (CF)

Aktualisiert am 06.08.2012Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprΓΌfter Inhalt
Qualitativ geprΓΌfter Inhalt

FΓΌr diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfΓ€ltig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Fakeprofile sind Facebook ein Dorn im AugeVergrâßern des Bildes
Fakeprofile sind Facebook ein Dorn im Auge (Quelle: Bernhard Classen/imago-images-bilder)

Viele Internetnutzer legen in sozialen Netzwerken wie Facebook Fakeprofile an. Hierbei melden sich Personen unter einem falschen Namen an - nicht selten sehr fantasievoll. Dies entspricht natΓΌrlich eigentlich nicht den Nutzungsbedingungen. Aber sind diese Fakeprofile auch strafbar?

Problem FΓΌr Facebook

Rund 42 Millionen Fakeprofile tummeln sich in dem sozialen Netzwerk Facebook, wie die Zeitschrift "PC Welt" berichtet. Profile mit Fantasienamen wie "Joe Arschtreter" widersprechen den Nutzungsbedingungen und sind dem Unternehmen ein Dorn im Auge. Die Werbekunden fordern die Offenlegung der genauen Zahlen. Denn etwa fΓΌnf bis sechs Prozent aller Facebook-Konten kΓΆnnten fΓΌr Werbezwecke somit wegfallen.

BetrugsfΓ€lle sind strafbar

Doch ist es illegal, sich unter falschem Namen bei Facebook anzumelden und ein Fakeprofil zu erstellen? Die Antwort lautet: bedingt. "Rechtlich ist es nicht relevant, wenn jemand unter einem anderen Namen im Internet oder in sozialen Netzwerken auftritt. Erst wenn jemand unter falscher IdentitÀt einen Vertrag abschließen will, kann das zum einen strafbar sein wegen Betruges und zum anderen zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen", stellt Alexander Fischer, Fachanwalt für IT-Recht der Stuttgarter Anwaltskanzlei Fischer und Dietz, auf "arbeitgeber.monster.de" klar.

Schließt eine Person mit einem Fakeprofil einen Arbeitsvertrag ab, verstâßt sie gegen die Schriftformerfordernis. Dennoch bleibt der Vertrag gültig. Der Arbeitgeber kann dies jedoch anfechten, sofern er den Fall der arglistigen TÀuschung beweisen kann. "Strafbar wird der Fall dann, wenn jemand suggeriert, eine andere Person zu sein, die er tatsÀchlich nicht ist und die getÀuschte Person eine Leistung erbringt, die sie nicht erbracht hÀtte, wenn sie Kenntnis von der wahren IdentitÀt gehabt hÀtte", so Fischer weiter. Unter UmstÀnden kann auch ein Fall von UrkundenfÀlschung vorliegen.

Fakeprofile und Konsequenzen

Sollten oben genannte BetrugsfΓ€lle nicht vorliegen, kann Facebook immerhin die Fakeprofile lΓΆschen. Das steht auch in den Nutzungsbedingungen. Andere Nutzer kΓΆnnen mit der Funktion "Diese Person melden" Facebook mitteilen, dass es sich um ein Fakeprofil handeln kΓΆnnte. Das soziale Netzwerk prΓΌft dann die Daten und sperrt das Konto, sollte sich der Verdacht bestΓ€tigen. Ein Profil kann Facebook zum Beispiel auch dann lΓΆschen, wenn sich der Inhaber einer Marke wegen des Profilnamens beschwert.

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