Facebook: Sind Fakeprofile strafbar?
FΓΌr diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfΓ€ltig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Viele Internetnutzer legen in sozialen Netzwerken wie Facebook Fakeprofile an. Hierbei melden sich Personen unter einem falschen Namen an - nicht selten sehr fantasievoll. Dies entspricht natΓΌrlich eigentlich nicht den Nutzungsbedingungen. Aber sind diese Fakeprofile auch strafbar?
Problem FΓΌr Facebook
Rund 42 Millionen Fakeprofile tummeln sich in dem sozialen Netzwerk Facebook, wie die Zeitschrift "PC Welt" berichtet. Profile mit Fantasienamen wie "Joe Arschtreter" widersprechen den Nutzungsbedingungen und sind dem Unternehmen ein Dorn im Auge. Die Werbekunden fordern die Offenlegung der genauen Zahlen. Denn etwa fΓΌnf bis sechs Prozent aller Facebook-Konten kΓΆnnten fΓΌr Werbezwecke somit wegfallen.
BetrugsfΓ€lle sind strafbar
Doch ist es illegal, sich unter falschem Namen bei Facebook anzumelden und ein Fakeprofil zu erstellen? Die Antwort lautet: bedingt. "Rechtlich ist es nicht relevant, wenn jemand unter einem anderen Namen im Internet oder in sozialen Netzwerken auftritt. Erst wenn jemand unter falscher IdentitΓ€t einen Vertrag abschlieΓen will, kann das zum einen strafbar sein wegen Betruges und zum anderen zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen", stellt Alexander Fischer, Fachanwalt fΓΌr IT-Recht der Stuttgarter Anwaltskanzlei Fischer und Dietz, auf "arbeitgeber.monster.de" klar.
SchlieΓt eine Person mit einem Fakeprofil einen Arbeitsvertrag ab, verstΓΆΓt sie gegen die Schriftformerfordernis. Dennoch bleibt der Vertrag gΓΌltig. Der Arbeitgeber kann dies jedoch anfechten, sofern er den Fall der arglistigen TΓ€uschung beweisen kann. "Strafbar wird der Fall dann, wenn jemand suggeriert, eine andere Person zu sein, die er tatsΓ€chlich nicht ist und die getΓ€uschte Person eine Leistung erbringt, die sie nicht erbracht hΓ€tte, wenn sie Kenntnis von der wahren IdentitΓ€t gehabt hΓ€tte", so Fischer weiter. Unter UmstΓ€nden kann auch ein Fall von UrkundenfΓ€lschung vorliegen.
Fakeprofile und Konsequenzen
Sollten oben genannte BetrugsfΓ€lle nicht vorliegen, kann Facebook immerhin die Fakeprofile lΓΆschen. Das steht auch in den Nutzungsbedingungen. Andere Nutzer kΓΆnnen mit der Funktion "Diese Person melden" Facebook mitteilen, dass es sich um ein Fakeprofil handeln kΓΆnnte. Das soziale Netzwerk prΓΌft dann die Daten und sperrt das Konto, sollte sich der Verdacht bestΓ€tigen. Ein Profil kann Facebook zum Beispiel auch dann lΓΆschen, wenn sich der Inhaber einer Marke wegen des Profilnamens beschwert.