Verkäufer dürfen Auktionen auf Ebay bei fehlerhaften Eingaben abbrechen
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Rechte von Verkäufern im Online-Auktionshauses eBay gestärkt. Wer einen Fehler beim Erstellen einer Auktion macht, kann die Versteigerung kurzfristig abbrechen. Im verhandelten Fall hatte ein Bieter auf ein Audi A4 zum Höchstgebot von 7,10 Euro bestanden.
Wer nach einer falschen Dateneingabe eine Online-Auktion abbricht, muss kein lächerlich geringes Höchstgebot akzeptieren. Das hat das Oberlandesgericht Hamm geurteilt (Az.: 2 U 94/13, Urteil vom 4.11.).
Ein junger Mann hatte ein Auto angeboten, aber keinen Mindestpreis eingegeben. Wenige Minuten später brach er die Auktion ab, was die Bedingungen des Online-Auktionshauses eBay im Falle eines Fehlers auch erlauben.
Das Höchstgebot lag zu diesem Zeitpunkt bei 7,10 Euro. Der Bieter pochte vor Gericht darauf, dass ein gültiger Kaufvertrag vorliege. Das wiesen die Richter in Hamm ebenso zurück wie zuvor das Landgericht Paderborn.
Fehler müssen schnell bemerkt werden
Das erste eBay-Angebot des Verkäufers sei wirksam zurückgezogen worden, hieß es in der Mitteilung des Gerichts vom Dienstag. Es stehe fest, dass dem Anbieter beim ersten Angebot ein Fehler bei der Eingabe des Mindestpreises unterlaufen sei.
Dabei sei es unerheblich, ob er den Mindestpreis falsch eingegeben oder ob das System einen an sich richtig eingegebenen Mindestpreis fehlerhaft nicht akzeptiert habe.
In beiden Fällen liege ein Fehler vor, der Widerruf sei darum berechtigt gewesen. Dafür spreche schon der geringe Zeitraum zwischen dem ersten Angebot und dem Widerruf, sagte OLG-Sprecher Christian Nubbemeyer.
eBay erlaubt Auktionsende unter bestimmten Voraussetzungen
Das Auktionshaus eBay erlaubt den Abbruch einer Auktion grundsätzlich, allerdings gelten einige Voraussetzungen. Wenn ein Angebot noch länger als zwölf Stunden läuft, darf der Verkäufer es ohne Einschränkungen beenden. Sollten in diesem Fall bereits Gebote vorliegen, erlaubt eBay dem Verkäufer zudem, den Artikel an den Höchstbietenden zu verkaufen oder die Gebote streichen zu lassen und die Auktion abzubrechen.
Kniffliger wird es, wenn das Angebot eine Laufzeit von weniger als zwölf Stunden hat. Falls keine Gebote zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs vorliegen, erlaubt eBay das Beenden ohne Einschränkung. Haben dagegen schon ein oder mehr Bieter Interesse auf den Artikel geboten, darf die Auktion zwar beendet werden, allerdings bekommt der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende den Zuschlag.
Urteil widerspricht eBay-Richtlinien
Liegen dagegen Gebote vor, aber der vom Verkäufer angesetzte Mindestpreis wurde noch nicht erreicht, darf die Auktion laut eBay-Statuten nicht abgebrochen werden.
Dem widersprach das Gericht mit seinem Urteil. Allerdings dürfte die zwischen Start der Auktion und Abbruch verstrichene Zeit eine entscheidende Rolle in künftigen, ähnlichen Situationen spielen, da das Gericht im verhandelten Fall explizit auf den geringen Zeitraum hinweist. Ob eBay seine Richtlinien dem Richterspruch anpasst, bleibt abzuwarten.