t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomeDigitalAktuelles

Händler verklagt Kunden wegen schlechter Amazon-Bewertung


Präzedenzfall
Händler verklagt Kunden wegen schlechter Amazon-Bewertung

Von t-online
25.04.2014Lesedauer: 3 Min.
Aufgrund einer negativen Verkäufer-Bewertung soll ein Amazon-Kunde 70.000 Euro Schadenersatz leisten.Vergrößern des BildesAufgrund einer negativen Verkäufer-Bewertung soll ein Amazon-Kunde 70.000 Euro Schadenersatz leisten. (Quelle: CTK Photo/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Streit um ein Fliegengitter könnte für einen Amazon-Kunden teuer werden. Wie die Tageszeitung Augsburger Allgemeine berichtet, hat ein Händler des Amazon Online-Marktplatzes einen Kunden auf 70.000 Euro Schadenersatz verklagt, weil dieser eine negative Bewertung über ihn abgab. Nun muss ein Gericht entscheiden, wie solche Bewertungen im Internet rechtlich zu beurteilen sind.

Bereits im Juni 2013 begann die Misere für den Amazon-Kunden aus der Nähe von Augsburg. Er hatte über Amazon ein Fliegengitter für rund 22 Euro bestellt. Die Lieferung erfolgte zwar schnell, doch die Montage des Insektenschutzes gestaltete sich offenbar schwierig. Laut dem Kunden war die Anleitung missverständlich verfasst und das Gitter sowieso zu klein für das Fenster. Auch ein Versuch, telefonische Hilfe vom Verkäufer zu erhalten, sei gescheitert. Stattdessen agierte dieser am Telefon unverschämt – so zumindest die Darstellung des Beschuldigten.

Eine negative Amazon-Bewertung führt zu Ärger

Der Käufer griff deshalb auf Amazons Bewertungs-Funktion zurück, um eine Beschwerde über den Händler zu verfassen. Die Anleitung zur Montage des Fliegengitters sei mangelhaft und er werde den Händler künftig meiden, schrieb er.

Die negative Bewertung passte dem Händler überhaupt nicht. Er forderte den Kunden per E-Mail auf, den negativen Kommentar zu löschen, andernfalls würde er Anzeige erstatten. Daraufhin eskalierte die Situation. Der Käufer beschwerte sich bei Amazon über den Händler, der Händler wiederum ließ eine Abmahnung verschicken. Die Forderung: Die negative Bewertung müsste gelöscht und Anwaltskosten von 800 Euro gezahlt werden.

70.000 Euro für ein Fliegengitter

Der Kunde gab schließlich nach und willigte ein, die negative Rezension zu entfernen, die Kosten für den juristischen Beistand seines Gegners wollte er aber nicht zahlen. Damit war das Problem jedoch nicht gelöst.

Aufgrund der negativen Bewertung hätte Amazon das Verkäufer-Konto mit einem Guthaben von rund 13.000 Euro gesperrt. Durch die Sperrung habe der Händler Umsatzverluste von insgesamt 39.000 Euro erlitten. Außerdem klagt der Händler rund 20.000 Euro für "weitere Schäden" sowie Anwaltskosten ein. Rund 70.000 Euro soll der unzufriedene Kunden zahlen. Die Verhandlung soll im Juni vor dem Landgericht Augsburg beginnen.

Urteil zu Gunsten des Händlers könnte weitreichende Folgen haben

Alexander Meyer, der Anwalt des Beklagten, schätzt die Erfolgschancen für den Händler jedoch gering ein, wie er der Augsburger Allgemeinen erklärte. Es sei nicht klar, ob die Bewertung des Kunden tatsächlich die Ursache für die Sperrung des Verkäuferkontos sei. Außerdem handele es sich bei einer solchen Rezension um eine erlaubte Meinungsäußerung.

Würde der Händler allerdings Recht bekommen, könnte dies weitreichende Folgen für die Bewertungssysteme im Internet haben, vermutet Meyer. Bewertungssysteme wie bei Amazon kommen auch bei eBay oder auf Restaurant-Kritik-Internetseiten zum Einsatz.

Nicht jede Bewertung zählt als freie Meinungsäußerung

Das Landgericht Augsburg wird deshalb ab Juni zunächst klären müssen, ob es sich bei der Bewertung um eine erlaubte Meinungsäußerung handelt oder ob diese nicht der Wahrheit entsprach, unsachlich war oder eine Schmähkritik darstellte. Diese Punkte würden Forderungen des Händlers überhaupt erst rechtfertigen.

"Bei Online-Bewertung ist es wie bei jedem Eintrag im Internet, dass immer nur wahre Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen erlaubt sind", sagte auch Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht, in der Fernsehsendung Stern TV am Mittwoch.

Die Rechtmäßigkeit der Bewertung ist entscheidend

Sollte das Gericht schließlich entscheiden, dass die negative Bewertung unrechtmäßig erfolgte, könnte der Händler neben der Auflage, die Bewertung löschen zu müssen (falls noch nicht geschehen) tatsächlich Schadenersatzansprüche gegen den Amazon-Kunden geltend machen. Ob die bisher geforderten 70.000 Euro jedoch vom Gericht bestätigt würden, ist fraglich. Zumindest schätzt Meyer die Höhe als blanken Unsinn ein.

Weitere spannende Digital-Themen finden Sie hier.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website