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Justizminister will "Daten-Preisschild" für Gratis-Apps


Datensicherheit
Justizminister will "Daten-Preisschild" für Gratis-Apps

Von dpa
Aktualisiert am 13.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Gratis-Apps verschicken oft mehr Daten des Nutzers als nötig.Vergrößern des BildesGratis-Apps verschicken oft mehr Daten des Nutzers als nötig. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Justizminister von Baden-Württemberg Guido Wolf (CDU) will Verbraucher vor einem unbemerkten Abgreifen ihrer Daten durch Smartphone-Apps besser schützen. Er will eine Art Preisschild dafür einführen.

Wolf will ein "digitales Preisschild" etablieren, das Auskunft über den Umfang des Datenabgriffs gibt und strebt dazu eine bundesweite Gesetzesänderung an. "Ich finde es lohnenswert, dass wir diese Idee angehen und unterstütze sie ausdrücklich", sagte Wolf der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Stuttgart. Der Ressortchef ist mit seinen Amtskollegen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen im Gespräch über eine entsprechende Initiative im Bundesrat.

Eine Kennzeichnung könnte beim Download einer App leichter erkennbar machen, mit welchen persönlichen Daten der Nutzer die Software bezahlt. Nach dem Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen sollen Programme wie die Jogger-App "Runtastic" oder der Chatdienst "WhatsApp" künftig mit prominent platzierten Hinweisen versehen werden – ähnlich einem Preisschild, das über den Umfang des Datenabgriffs informiert. Bis solche Kennzeichnungen in die App-Stores Einzug halten, stehen den Initiatoren noch viele Hürden bevor: "Die Umsetzung wird sicher nicht leicht. Es werden sich beispielsweise komplexe europarechtliche Fragen stellen", sagte Wolf.

Nach den Plänen von NRW sollen Anbieter der Apps dazu verpflichtet werden, an zentraler Stelle und schon vor Vertragsabschluss über sämtliche Daten zu informieren, auf die das jeweilige Programm zugreift. Per Klick soll der Kunde sein Einverständnis bestätigen müssen. Im Alltag ist es heute schon so, dass Apps vor dem Zugriff etwa auf Kamera, Fotos und Videos, Kontaktdaten oder Ortungsinformationen eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer verlangen.

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