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Urteil: Facebook darf Hassredner aussperren


Urteil des Oberlandesgerichts
Facebook darf Hassredner aussperren

Von dpa-afx
28.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Facebook: Das soziale Netzwerk hat ein Hausrecht und darf Nutzer sperren, wenn diese wiederholt gegen die Community-Regeln verstoßen.Vergrößern des BildesFacebook: Das soziale Netzwerk hat ein Hausrecht und darf Nutzer sperren, wenn diese wiederholt gegen die Community-Regeln verstoßen. (Quelle: Fabian Sommer/dpa-bilder)
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Hundertfach hinterließ ein Nutzer ein und denselben hasserfüllten Kommentar auf Facebook Dann flog er von der Plattform – zu Recht, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt festhielt.

Ein Facebook-Nutzer, der zur Internierung von Flüchtlingen aufrief und dafür in dem Netzwerk gesperrt wurde, hat auch in zweiter Instanz verloren. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass die Einstufung des Kommentars als Hassrede nach den Gemeinschaftsstandards von Facebook nicht zu beanstanden sei. (Az. 15 W 86/18)

Der Nutzer hatte nach Mitteilung des Gerichts von Donnerstag in den vergangenen zwei bis drei Jahren in mindestens hundert Fällen unter anderem Postings von Politikern und Medien mit folgendem Satz kommentiert: "Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!"

Facebook habe Ende Mai dieses Jahres erstmals einen der Beiträge gelöscht und den Nutzer für 30 Tage gesperrt. Er wollte eine einstweilige Verfügung dagegen erreichen – da es sich bei dem Kommentar um eine Aufforderung an die deutsche Politik handele, die vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei. Das Landgericht Karlsruhe wies den Antrag bereits Ende Mai zurück. Die Entscheidung des OLG kann nicht angefochten werden.

Verwendete Quellen
  • dpa
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