Online-Shops wie Amazon, Otto und Co. locken Kunden mithilfe von Rabatten auf die unverbindliche Preisempfehlung. Doch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt fest: Nicht immer stimmen die Angaben der Händler.
Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) nutzen viele Onlinehändler, um Kunden Rabatte zu präsentieren. Der vermeintliche eigentliche Preis durchgestrichen, daneben in Rot der Verkaufspreis im Shop – so präsentieren sich oft die Angebote.
Doch die UVP sind nicht immer vertrauenswürdig, wie eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergeben hat. Die Verbraucherschützer haben 20 Produkte aus verschiedenen Kategorien ausgewählt und jeweils mehrere Preisangaben überprüft.
Falsche UVP-Angaben gefunden
Jedes dritte Angebot nutzte die Angabe einer UVP (71 von 200) – und in jedem vierten Fall war sie falsch (19 von 71). Dabei fanden die Verbraucherschützer sowohl zu hohe als auch zu niedrige UVP-Angaben.
- Nachteil für Verbraucher: "Viele Hersteller verschlafen Online-Geschäft"
- Identitätsdiebstahl: "Wie Betrüger auf Ihre Rechnung online einkaufen"
- Abzocke per Mail: Wenn Betrüger mit Millionen winken
Als ein Beispiel nennt die Verbraucherzentrale NRW eine Kühl-/Gefrierkombination von AEG. UVP laut Hersteller: 1.769 Euro. Doch in den Shops von Amazon, Otto und den Anbietern AO oder Neckermann fanden die Verbraucherschützer einen andere UVP-Angabe: 2.229 Euro. Also 460 Euro mehr.
UVP-Angaben meist zu hoch
Laut der Verbraucherzentrale sind viele UVP-Angaben von Herstellern absichtlich hochgehalten. So sagte der Hersteller eines Sport-Laufbands auf Anfrage der Zentrale, dass "dass der Marktpreis bei circa 50 Prozent seiner UVP von 399 Euro liege – "um den Händlern hohe Rabatte zu ermöglichen". Die Praxis an sich ist nicht verboten. Allerdings müssen Händler richtige UVP-Angaben angeben.
Keine Digital-News mehr verpassen – Werden Sie Fan von t-online.de-Digital auf Facebook oder folgen Sie uns auf Twitter
Kunden sollten laut der Verbraucherzentrale NRW deshalb nicht blind vertrauen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Besser sei es, die Preise bei verschiedenen Händlern zu vergleichen – denn auch ein Angebot ohne UVP kann das günstigste sein.
Hinweis: Hier geht es zum Preisvergleich von t-online.de.