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Innenminster wollen Hürden bei Lauschangriff umgehen


Hersteller sollen Spionage ermöglichen

Von afp
04.12.2017Lesedauer: 2 Min.
Aktion gegen gegen den Ausbau der Überwachung am Berliner Bahnhof Südkreuz.Vergrößern des BildesAktion gegen gegen den Ausbau der Überwachung am Berliner Bahnhof Südkreuz. (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Innenminister von Bund und Ländern wollen technische Hindernisse beim geheimen Abhören möglicher Schwerkrimineller beseitigen. Datenschützer kritisieren dieses Vorhaben als "unverhältnismäßig".

Moderne Alarm- und Sicherungssysteme an Wohnungen und Autos machten die Überwachung in Fällen organisierter Kriminalität oder des Terrorismus zum Teil unmöglich, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin. Deswegen werde die bevorstehende Innenministerkonferenz über die Frage beraten, ob die Hersteller solcher Systeme bei Lauschangriffen zur Zusammenarbeit mit den Ermittlern verpflichtet werden.

Es gehe dabei nicht um einen Ausbau von Bespitzelungsmaßnahmen, betonte der Sprecher. Es gehe lediglich "um die Tauglichmachung bestehender Möglichkeiten", weil die Polizei "Probleme bei der technischen Umsetzbarkeit" von richterlich angeordneten Lauschangriffen festgestellt habe.

Der Polizei fällt es wegen moderner Alarmsysteme immer schwerer, in Räumen oder Autos Abhörwanzen zu verstecken, ohne dass der Besitzer dies merkt. Die modernen Schließanlagen von Autos seien mittlerweile so abgesichert, dass ihre Besitzer schon bei kleinsten Erschütterungen über Messenger-Dienste informiert würden, sagte der Sprecher. Allein im Berichtsjahr 2016/2017 habe es 25 Fälle gegeben, wo Abhörtechnik trotz eines richterlichen Beschlusses nicht in alarmgesicherte Autos eingebaut werden konnten.

Automatische Mitteilungen unterbinden

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) strebt den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Freitag zufolge mit der geplanten Gesetzesänderung an, automatische Mitteilungen von Alarmsystemen zu unterbinden. Er will der Industrie vorschreiben, ihre Programmierprotokolle offenzulegen.

Der Deutsche Anwaltverein äußerte erhebliche rechtliche Bedenken an diesen Plänen. Es sei unverhältnismäßig, wenn "unabhängig von Verdachtsmomenten bei praktisch jedem Bürger Einfallstore für mögliche Überwachungsmaßnahmen veranlagt werden". Zudem gebe es dann ein erhebliches Missbrauchsrisiko, weil sich auch Dritte dieser technischen Systeme bedienen könnten, erklärte der Anwaltverein.

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