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O2-Kunden ärgern sich über gestrichene Rabatte


Fiese Vertrags-Klausel
O2-Kunden sauer über gestrichene Rabatte

t-online, str

09.01.2018Lesedauer: 2 Min.
Die Homepage von O2.Vergrößern des BildesDer Mobilfunkanbieter lockt mit Treue-Rabatten. Doch die kann man schnell wieder verlieren. (Quelle: Schöning/imago-images-bilder)
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Eine Vertrags-Klausel bringt Kunden des Mobilfunkanbieters O2 in Rage: Die Regelung hält für einige Nutzer eine Überraschung bereit, wenn sie aus dem Vertrag raus wollen und dies auch frühzeitig kund tun.

Manche O2-Kunden müssen ganz genau aufpassen, wann sie den Vertrag kündigen. Der Mobilfunkanbieter behält es sich offenbar vor, bestimmte Rabatte zu streichen, sobald Kunden zu verstehen geben, dass sie den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen oder nicht verlängern wollen. Das berichtet "Caschys Blog".

Mehrere Nutzer hätten sich beschwert, nachdem ihre Telefonrechnung nach der fristgerechten Kündigung plötzlich in die Höhe geschnellt war. O2 hatte ihnen zuvor einen Treuerabatt gewährt. Dieser gilt aber offenbar nicht für die gesamte Vertragslaufzeit, sondern nur so lange, wie der Kunde keine Kündigungsabsicht kundtut.

Anbieter wie O2 werben häufig mit Vergünstigungen, um Kunden zu gewinnen oder zu erhalten. Der Fall zeigt aber, dass diese Rabatte mit bestimmten Bedingungen verknüpft sein können, die nicht im Interesse des Kunden sind.

Vor allem O2-Kunden, die ihre Kündigung vorsorglich mehrere Monate vor Vertragsablauf abgeschickt hatten, ärgern sich jetzt. Für sie fällt die Ersparnis deutlich geringer aus als erwartet.

Schon in der Vergangenheit gab es immer wieder Ärger mit dem Kundenservice von O2. So warnten die Verbraucherzentralen, dass die Hotline des Anbieters schlecht erreichbar sei. Viele Nutzer konnten ihre Verträge daher nicht fristgerecht kündigen.

Update 11.01.18: O2 betont, dass von der Regelung nur Treuerabatte betroffen sind, die bei einer Vertragsverlängerung gewährt werden. Die Änderung sei im Dezember 2017 eingeführt worden. Der Kunde werde auf verschiedenem Wege über die Rabatt-Bedingungen informiert.

Auch Caschys Blog hat ein Update veröffentlicht.

Quellen:
- Caschy's Blog
- Verbraucherzentrale Bundesverband und Niedersachsen

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