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Grundsteuer: Bundesmodell trifft private Immobilien wohl deutlich härter


Erste Berechnungen
Für wen die neue Grundsteuer besonders teuer werden kann


15.05.2023Lesedauer: 3 Min.
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Die neue Grundsteuer könnte manche Eigentümer stärker belasten als andere.Vergrößern des Bildes
Die neue Grundsteuer könnte manche Eigentümer stärker belasten als andere. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON)

Unterm Strich soll sie "aufkommensneutral" sein, doch manche Eigentümer dürften bei der Grundsteuer ab 2025 draufzahlen. Womit Sie rechnen sollten.

Es wird Gewinner und Verlierer geben – das war bei der Grundsteuerreform von Anfang an klar. Doch nun zeigt eine Berechnung, die dem "Spiegel" vorliegt, wohin genau die Reise gehen könnte.

Vor allem Eigenheimbesitzer, die unter das sogenannte Bundesmodell fallen, könnten ab 2025 deutlich mehr Grundsteuer zahlen. Ein Plus von durchschnittlich 33 Prozent kommt laut dem Amt für Finanzen in Bielefeld auf Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern in der Stadt zu, während die Steuer auf Geschäftsimmobilien im Schnitt um ein Drittel billiger werden dürfte.

Als Beispiel führen die Bielefelder Steuerbeamten ein 20 Jahre altes Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche an: Statt bislang 550 Euro Grundsteuer pro Jahr müssten die Eigentümer dafür künftig 830 Euro ausgeben. Vermieter dürfen die Steuer auf ihre Mieter umlegen (mehr dazu hier).

Grundsteuer: Bundesmodell macht Probleme

Dass Wohnimmobilien stärker belastet werden könnten, hängt mit den Kriterien zusammen, nach denen sie im Bundesmodell bewertet werden. Neben Nordrhein-Westfalen wenden noch acht weitere Länder dieses Modell an: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Lesen Sie hier, wie sich die Grundsteuer dabei genau berechnet.

Auch Sachsen und das Saarland folgen in weiten Teilen dem Bundesmodell, haben aber von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und die Steuermesszahlen geändert. So gilt beispielsweise in Sachsen mit 0,036 Prozent eine leicht höhere Messzahl für Einfamilienhäuser als beim reinen Bundesmodell (0,031 Prozent), dafür führt eine doppelt so hohe Messzahl für Gewerbeimmobilien aber zu mehr Gerechtigkeit über die Gebäudearten hinweg. Wie die Grundsteuer in Sachsen genau berechnet wird, lesen Sie hier.

Warum die Messzahlen so wichtig sind

Die Steuermesszahlen sind mitentscheidend für die Höhe der Grundsteuer. Mit ihnen wird der sogenannte Grundsteuerwert multipliziert, den die Finanzämter anhand der Grundsteuererklärungen neu ermitteln. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Es gilt also: Je höher die Steuermesszahl, desto höher der Grundsteuermessbetrag – und am Ende eben auch die Grundsteuer. Allerdings haben die Kommunen über den Hebesatz das letzte Wort.

Mit ihm wird der Grundsteuermessbetrag im letzten Schritt multipliziert (mehr dazu hier). Die Städte und Gemeinden können aber keine verschiedenen Hebesätze für verschiedene Immobilienarten festlegen. Will man Eigenheimbesitzer also nicht stärker belasten als Eigentümer von Gewerbeimmobilien, funktioniert das nur über unterschiedliche Steuermesszahlen.

Länder sitzen noch an belastbaren Prognosen

Die anderen Bundesländer könnten es Sachsen und dem Saarland gleichtun, um eine stark unterschiedliche Steuerlast zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken zu verhindern. Allerdings wollen sich die meisten Finanzministerien laut "Spiegel" erst festlegen, wenn ihnen belastbare Prognosen vorliegen. Denn die Bielefelder Daten lassen sich nicht verallgemeinern. Schließlich unterscheidet sich die Immobilienstruktur von Bundesland zu Bundesland.

Um solche aussagekräftigen Berechnungen anstellen zu können, sind die Länder auf aktuelle Daten zum Grundbesitz angewiesen – doch trotz abgelaufener Fristen lassen viele Grundsteuererklärungen noch immer auf sich warten. Womöglich ändert sich das bald: Gerade hat Niedersachsen als erstes Bundesland saftige Strafen für die Nachzügler angekündigt. Gehören Sie selbst dazu, finden Sie hier Anleitungen, wie Sie Ihre Grundsteuererklärung ausfüllen.

Gute Nachrichten gibt es aber bereits für Immobilienbesitzer in Berlin. So ließ die Verwaltung dort wissen, dass sie "Gegenmaßnahmen ergreifen" werde, "sollten Belastungsverschiebungen festgestellt werden".

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • spiegel.de: "Warum die Grundsteuer für Eigenheime deutlich teuer werden kann"
  • gesetze-im-internet.de: "Grundsteuergesetz (GrStG) § 15 Steuermesszahl für Grundstücke"
  • finanzamt.sachsen.de: "Grundsteuer"
  • bundesfinanzministerium.de: "Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten"
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