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Vorsicht, Frist für Rentner endet: 300-Euro-Energiepauschale sichern


Energiepreispauschale
Noch keine 300 Euro erhalten? Bis Ende Juni sollten Rentner handeln


Aktualisiert am 30.06.2023Lesedauer: 2 Min.
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Eine ältere Frau zählt Geld (Symbolbild): Noch vor Weihnachten wurden auch die meisten Rentner vom Staat entlastet. (Quelle: Marijan Murat/dpa)

Eigentlich hätten Rentner schon eine Energiepreispauschale bekommen sollen. Wenn das Geld bei Ihnen ausgeblieben ist, sollten Sie jetzt schnell sein.

Die meisten Rentnerinnen und Rentner sollten die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro inzwischen erhalten haben. Doch was, wenn dem nicht so ist?

Wir erklären, was Sie dann tun können, ob Sie die Pauschale versteuern müssen und unter welcher Bedingung Rentner davon sogar doppelt profitieren.

Wer bekommt die Energiepreispauschale für Rentner?

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat.

Anspruch besteht nur, wenn Ihr Wohnsitz im Inland liegt. Sollten Sie mehrere Renten beziehen, beispielsweise Altersrente und Witwenrente, erhalten Sie die Pauschale nur einmal.

Wann hätte die Pauschale ausgezahlt werden sollen?

Ruheständler erhielten die 300 Euro bis zum 15. Dezember 2022. Sollten Sie Ihre erste Rentenzahlung Ende Dezember bekommen haben, erreicht Sie die Einmalzahlung in der Regel erst zum zweiten Auszahlungstermin Anfang 2023. Sie müssen nichts beantragen, die Pauschale kommt automatisch.

Was, wenn ich die 300 Euro nicht bekomme?

Wer die Energiepreispauschale trotz nach eigener Auffassung bestehendem Anspruch nicht erhält, kann vom 9. Januar bis 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Und zwar ausschließlich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Rente normalerweise von einer anderen Rentenzahlstelle erhalten.

Muss ich die Energiepreispauschale versteuern?

Ja, die Pauschale unterliegt der Steuerpflicht. Allerdings muss nicht jeder Rentner auch tatsächlich Steuern zahlen. Lesen Sie hier, ab wann das der Fall ist.

Wollte das Finanzamt bisher keine Nachzahlung von Ihnen, kann die 300-Euro-Pauschale dazu führen, dass Sie plötzlich steuerpflichtig werden. Denn Sie erhöht Ihr Bruttoeinkommen. In mehreren Ratgebern haben wir aufgelistet, wie viele Steuern Sie je nach Rentenhöhe zahlen müssen:

Muss ich auf die Pauschale Sozialabgaben leisten?

Nein. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Sie wird auch nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wie Wohngeld angerechnet.

Was, wenn ich als Rentner bereits die Pauschale für Arbeitnehmer bekommen habe?

Auch Rentner konnten unter bestimmten Bedingungen von der ersten Energiepreispauschale profitieren, die bereits Ende September ausgezahlt wurde. Das galt etwa, wenn sie trotz Ruhestand einem Teil- oder Vollzeitjob nachgingen. Weitere Bedingungen finden Sie in unserem gesonderten Ratgeber zur Energiepreispauschale für Erwerbstätige.

Die Zahlungen schließen einander aber nicht aus. Sie durften sie ab Dezember also ein weiteres Mal erhalten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • bmas.de: "Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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