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Bundesrat plant Reform von Taschengeldkonten


Bundesrat plant Reform
So wird die Kontoeröffnung fürs Taschengeld einfacher

Von t-online, llb

27.09.2025Lesedauer: 2 Min.
Eltern und Großeltern sparen gemeinsam mit dem Kind Geld in einer SpardoseVergrößern des Bildes
Familie spart gemeinsam (Symbolbild): Bundesrat will die Eröffnung von Taschengeldkonten für Kinder vereinfachen. (Quelle: fotostorm)
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Taschengeldkonto ohne doppelte Unterschrift? Bald könnte die Unterschrift eines Elternteils hierfür ausreichen. Für getrennt lebende Mütter und Väter würde dies vieles erleichtern.

Viele Kinder wünschen sich ein eigenes Konto, um ihr Taschengeld selbst zu verwalten. Doch bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht scheitert das oft an fehlenden Unterschriften. Der Bundesrat will diese Hürde nun senken: Künftig könnte die Zustimmung eines Elternteils reichen, um ein Taschengeldkonto zu eröffnen. Doch was genau steckt hinter dem Vorstoß, und was bedeutet er für Familien?

Aktuelle Rechtslage: Doppelte Zustimmung nötig

Kinder dürfen in Deutschland ab dem vollendeten siebten Lebensjahr ein eigenes Guthabenkonto eröffnen, das häufig als Taschengeldkonto bezeichnet wird. Dafür brauchen sie bislang die Zustimmung beider Elternteile, wenn diese das gemeinsame Sorgerecht haben. Diese doppelte Unterschrift ist gesetzlich vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass beide Sorgeberechtigten in wichtige finanzielle Entscheidungen eingebunden sind.

In der Praxis führt das jedoch häufig zu Problemen, etwa wenn getrennte Eltern kaum miteinander sprechen oder sich nicht einigen können. In solchen Fällen bleibt der Wunsch nach einem eigenen Konto für das Kind unerfüllt.

Antrag: Zustimmung eines Elternteils soll genügen

Deshalb hat das Land Schleswig-Holstein im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der den Gesetzgeber zum Handeln auffordert. Der Vorschlag sieht vor, dass künftig allein die Zustimmung desjenigen Elternteils genügt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.

Damit könnten Kinder ein Taschengeldkonto eröffnen, auch wenn der andere Elternteil nicht erreichbar oder die Kommunikation zwischen den Eltern gestört ist. Der Bundesrat hat den Antrag bereits mehrheitlich unterstützt und fordert den Bundestag auf, die gesetzlichen Regelungen entsprechend anzupassen. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und Kindern den Zugang zu einem eigenen Konto zu erleichtern.

Empfehlungen für Taschengeld

Fachstellen wie das Deutsche Jugendinstitut geben Richtwerte, wie viel Taschengeld Kinder je nach Alter erhalten sollten. Für jüngere Kinder, bis etwa neun Jahre, empfehlen Experten eine wöchentliche Auszahlung, damit sie regelmäßig üben können, mit kleineren Beträgen umzugehen. Ältere Kinder können ihr Taschengeld monatlich bekommen, um größere Anschaffungen selbst zu planen.

Orientierungswerte für den monatlichen Taschengeldbetrag sind:

  • 8-9 Jahre: 7-9 Euro
  • 10-11 Jahre: 9-12 Euro
  • 12-13 Jahre: 12-18,50 Euro
  • 14-15 Jahre: 18,50-25 Euro
  • 16-17 Jahre: 25-35 Euro

Für Jüngere gelten wöchentliche Beträge von 0,50 bis 1 Euro (4-5 Jahre) und 1 bis 2 Euro (6-7 Jahre). Diese Beträge sind Empfehlungen und können je nach finanzieller Situation der Familie angepasst werden. Wichtig ist, dass Eltern das Geld regelmäßig, bar und ohne Bedingungen auszahlen, damit Kinder den eigenständigen Umgang mit Geld lernen.

Verwendete Quellen
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