Neue Regeln bei der Betriebsrente für Geschiedene (Foto: imago)
Der genaue Zeitpunkt einer Scheidung innerhalb dieses Jahres ist in vielen Fällen für die künftige finanzielle Ausstattung der ehemaligen Partner maßgeblich. Grund ist die Neuregelung des Versorgungsausgleichs, die zum 1. September in Kraft treten soll. Ex-Partner mit Betriebsrenten werden danach mehr abgeben müssen als bisher.
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Ex-Partner müssen nach Stichtag mehr abgeben
"Scheidungswillige Männer müssen sich beeilen", sagt Renate Maltry, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Den meist schlechter abgesicherten Frauen empfiehlt sie dagegen, mit der Einreichung der Scheidung bis zum September zu warten.Viele Frauen vergessen ihre Ansprüche
So erhalten die Frauen nach heutigem Recht bei der Scheidung einen Anspruch aus der betrieblichen Rente von bis zu 50 Euro monatlich. Den Rest müssen sie einklagen, sobald beide in Rente sind. "Viele vergessen das ganz einfach", berichtet die Mainzer Familienrechtsanwältin Alice Vollmari. Wenn der Ex vor seiner früheren Frau sterbe, gehe die Frau nach heutigem Recht sogar leer aus. Künftig sollen die Betriebsrenten-Ansprüche schon bei der Scheidung vollständig geteilt werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verspricht sich von der Neuregelung "mehr Gerechtigkeit".Mehr zum Thema Betriebsrente:
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