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Riester-Rente: Behörde holt sich rechtswidrig Zulagen zurück


Riester-Rente
Staat holt sich rechtswidrig Zulagen zurück

Von afp, t-online
Aktualisiert am 17.09.2013Lesedauer: 2 Min.
Die Riester-Rente ist bei Sparern beliebtVergrößern des BildesDie Riester-Rente ist bei Sparern beliebt (Quelle: Südraumfoto/imago-images-bilder)
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Bei der Rückbuchung von Riester-Zulagen verstößt der Staat der Zeitschrift "Finanztest" zufolge teilweise gegen geltendes Recht. So kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bereits gezahlte Zulagen zwar zurückbuchen, wenn der Riester-Sparer sie zu Unrecht erhalten hat. Das allerdings nur mit einer Frist von maximal vier Jahren. Danach seien die Rückbuchungen nicht mehr zulässig. An diese Frist hält sich die ZfA den Experten nach aber nicht, wie aus internen Unterlagen des Bundesfinanzministerium (BMF) hervorgehe. Im Ergebnis bedeute das für die Sparer finanzielle Einbußen.

Allein für das Beitragsjahr 2005 habe die ZfA in 84.410 Fällen die Zulage erst nach Ablauf der Frist neu berechnet und damit teilweise zurückgefordert. In dem automatisierten Verfahren der ZfA gebe es zudem immer wieder Fehler. Die Rückbuchung erfolge dennoch ohne Vorwarnung der Versicherten sowie ohne Begründung. Dabei ist die Gesamtsumme zurückgebuchter Zulagen keineswegs gering. Allein 2012 holte sich der Staat den Angaben nach rund 700 Millionen Euro an Förderung von Riester-Sparern zurück.

Beschwerde für Sparer sehr schwierig

Eine Beschwerde gegen bereits erfolgte Rückbuchungen sei sehr kompliziert und extrem langwierig. "Die Bearbeitungsdauer für einen entsprechenden Festsetzungsantrag liegt bei weit über einem Jahr", zitiert die Zeitschrift aus dem Vermerk des BMF. In dieser Zeit bleibe der Sparer nicht nur im Ungewissen, sondern verliere auch einen Teil seiner Rendite.

Behörde reagiert nicht auf Anfragen

Als Beispiel führen die "Finanztest"-Experten ein Ehepaar auf, dem die Zulage für seine beiden Kinder plötzlich wieder abgenommen worden sei. Als das Paar Anfang dieses Jahres erfuhr, dass die ZfA ihre Kinderzulagen für 2007 im Jahr 2012 wieder zurückgefordert hatte, war der Grund völlig unklar. Versuche, die Angelegenheit mit dem Anbieter zu klären, hätten zu nichts geführt. Erst nach viel Hin und Her habe die ZfA mitgeteilt, dass das Paar einen Antrag auf Festsetzung der Zulage stellen müsse. Mitte März dieses Jahres hätten die Ehepartner den Antrag losgeschickt. Als die ZfA bis Ende Juli abgesehen von einer Empfangsbestätigung nicht reagiert habe, habe es auf eine telefonische Nachfrage geheißen, dass die Überprüfung noch etwa ein bis zwei Jahre dauern könne.

Mit der Riester-Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge. Wer vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens in Bank- und Fondssparpläne oder in eine Rentenversicherung steckt, erhält eine Grundzulage von 154 Euro jährlich. Die Zulagen können für Eltern mit Kindern deutlich ansteigen. Mit staatlichen Zuschüssen gefördert werden über sogenannte Wohn-Riester seit einiger Zeit auch spezielle Sparverträge für Hausbauer und Wohnungskäufer.

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