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Debatte um Rentenbeiträge: Renten-Pläne der Koalition ein Trick?


Debatte um Rentenbeiträge
Renten-Pläne der Koalition ein Trick?

Von t-online, dpa-afx
05.12.2013Lesedauer: 2 Min.
Nach den Plänen der großen Koalition soll der Rentenbeitragssatz 2014 stabil bleibenVergrößern des BildesNach den Plänen der großen Koalition soll der Rentenbeitragssatz 2014 stabil bleiben (Quelle: imago/blickwinkel)
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In der Debatte um den Rentenbeitragssatz ist eine Bundestags-Expertise zu dem Ergebnis gekommen, dass der Satz zum 1. Januar gesenkt werden muss. Verzichten Union und SPD darauf, wäre das nach dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nur verfassungsgemäß, wenn es das geltende Gesetz noch in diesem Jahr geändert wird. Das dürfte jedoch nicht mehr umzusetzen sein. Die "Welt" spricht von einem "Rententrick" von Union und SPD. Und der könnte Milliarden Euro kosten.

Überschuss für Verbesserung der Mütterrente

Durch einen Kniff wollten CDU, CSU und SPD erreichen, dass ein noch unfertiges Gesetz bereits Geltungskraft erlangen soll, noch bevor es überhaupt endgültig beschlossen ist, schreibt die Zeitung.

Union und SPD haben in ihren Koalitionsverhandlungen verabredet, den Beitragssatz zur Rentenversicherung nicht von derzeit 18,9 auf 18,3 Prozent zu senken, um die daraus resultierenden Mehreinnahmen von etwa sechs Milliarden Euro für die geplante Verbesserung der Mütterrente einzusetzen.

Dafür aber ist eine Gesetzesänderung nötig, weil die Beiträge nach geltendem Recht wegen der gut dotierten Rücklage der Rentenkasse gesenkt werden müssen. Die Bundesregierung habe dies noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen, heißt es laut der Tageszeitung im Gutachten.

Erhöhung im Nachhinein wäre möglich

"Sollte eine solche gesetzliche Regelung nicht mehr zustande kommen und der Beitragssatz im vorgesehenen Verfahren ab 1. Januar 2014 aufgrund einer Rechtsverordnung auf 18,3 Prozent abgesenkt werden, könnte eine anschließend im üblichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedete neuerliche Erhöhung nur für die Zukunft gelten. Dabei müsste nicht bis zum Ablauf des Jahres 2014 gewartet werden", heißt es in der Expertise. Ein Termin dafür könnte der 1. April sein.

Den Beschluss zur Beibehaltung des Rentenbeitragssatzes wollen Union und SPD aber erst nach Bildung der großen Koalition in der Sitzung am 19. Dezember in den Bundestag einbringen. Damit kann das Gesetz vor dem Jahreswechsel ordnungsgemäß nicht mehr verabschiedet werden.

BDA: Milliarden-Rückzahlungen drohen

Zum selben Ergebnis kommt der Zeitung zufolge ein Gutachten im Auftrag der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). "Das geplante Vorgehen ist in rechtlicher Hinsicht fragwürdig und wirft verfassungsrechtliche Zweifel auf", zitiert das Blatt aus der Untersuchung. Dadurch riskiere die Regierung einen rechtswidrig festgelegten Beitragssatz und setze damit die rechtmäßige Beitragserhebung zum Jahresbeginn 2014 aufs Spiel.

In dem Gutachten wird auch vor Klagen gegen die Beitragsfestlegung gewarnt. Sollten die Gerichte bestätigen, dass die Nichtsenkung rechtswidrig sei, "wären die zu viel gezahlten Rentenbeiträge zurückzuzahlen". Dabei geht es dem Bericht zufolge um rund 14 Milliarden Euro.

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