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Städtebund gegen Zwangsrente für Langzeitarbeitslose


Langzeitarbeitslose
Städtebund gegen Zwangsrente

Von dpa, t-online
14.01.2014Lesedauer: 2 Min.
Eine zwangsweise Frührente mit 63 für Langzeitarbeitslose führt zu lebenslangen finanziellen EinbußenVergrößern des BildesEine zwangsweise Frührente mit 63 für Langzeitarbeitslose führt zu lebenslangen finanziellen Einbußen (Quelle: dpa-bilder)
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Die Zwangsrente für ältere Langzeitarbeitslose, wie Hartz-IV-Empfänger, ist beim Städte- und Gemeindebund auf Kritik gestoßen. Der Verband forderte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu einer Reform auf. "Ältere Menschen, die erwerbsfähig sind, zu zwingen, in Rente zu gehen, nur weil sie momentan keine konkrete Aussicht auf eine passende Stelle haben, ist der falsche Weg", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den "Ruhr Nachrichten".

Nach den amtlichen Zahlen könnten in den kommenden zwei Jahren mehr als 140.000 Langzeitarbeitslose mit finanziellen Einbußen frühverrentet werden. Sie müssen Abschläge bei der Rente hinnehmen, die sich über ihr gesamtes restliches Leben hinziehen.

Langzeitarbeitslose werden in Frührente geschickt

Der 63. Geburtstag sei für Langzeitarbeitslose derzeit kein Grund zum Feiern, meinte Landsberg. Wer keine konkrete Stelle in Aussicht habe, werde vom Jobcenter in der Regel im Jahr zuvor aufgefordert, eine Rentenauskunft vorzulegen. "Besteht ein Rentenanspruch, dann fordert das Jobcenter den Betroffenen auf, mit Vollendung des 63. Lebensjahres die vorgezogene Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen", erläuterte Landsberg. Dies entspreche zwar der geltenden Rechtslage, stehe jedoch "eklatant" im Widerspruch zur Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre.

Rentenalter steigt langsam

Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt seit 2012 allmählich, bis es im Jahr 2031 bei 67 Jahren angelangt ist. Wer in diesem Jahr 63 wird, muss noch bis zum Alter von 65 Jahren plus fünf Monaten arbeiten, um die abschlagsfreie Rente zu erhalten. Er kann dann je nach Geburtsdatum zwischen Juni 2016 und Mai 2017 regulär in den Ruhestand gehen.

Ein Renteneintritt vor der gesetzlichen Altersgrenze macht sich mit einem lebenslangen Abschlag von 0,3 Prozent pro vorzeitigem Monat bemerkbar - in der Summe kann das über 10 Prozent betragen.

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