Die Umsetzung der geplanten Rentenreform von Andrea Nahles drohte an fehlenden Daten der Deutschen Rentenversicherung zu scheitern. Jetzt scheint eine Lösung für das Problem der Bundesarbeitsministerin in Sicht: Wie "Handelsblatt Live" berichtet, können offenbar die Krankenkassen mit eben den Informationen aushelfen, die notwendig sind, um die Ansprüche von Anwärtern auf die Rente mit 63 zu prüfen.
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Rentenversicherung kann Nachweis nicht immer erbringen
Der Hintergrund: Bei den für eine Rente ab 63 Jahren vorausgesetzten 45 Beitragsjahren sollen gemäß dem Gesetzentwurf nur Arbeitslosenzeiten angerechnet werden, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Die Rentenversicherung kann in ihren gespeicherten Versichertendaten aber Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosenhilfe nicht immer unterscheiden.
"Der Nachweis für das Vorliegen der entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen wäre deshalb vom Versicherten zu erbringen", hieß es in einer Stellungnahme der Rentenversicherung. Ihrer Einschätzung nach werde es "häufig der Fall sein", dass Versicherte über keine Unterlagen mehr verfügen, mit denen sie die Art der bezogenen Leistungen nachweisen könnten.
Tausende können trotz Arbeitslosigkeit Frührente beanspruchen
Nach Nahles' Plänen hätten laut der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) in den kommenden Jahren Zigtausende Beschäftigte in Deutschland die Möglichkeit, mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, obwohl sie mehr als fünf Jahre arbeitslos waren.
Grünen-Rentenexperte Markus Kurth hatte im Gespräch mit "Handelsblatt Online" erklärt, das Daten-Problem sei "ein echter Torpedo, der das ganze Vorhaben versenken könnte". Die "Süddeutsche Zeitung" wiederum meldete, auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) könne die fehlenden Daten nicht liefern, da sie alle elektronisch gespeicherten Angaben über Zeiten der Arbeitslosigkeit nach fünf Jahren lösche.
Daten der vergangenen 30 Jahre verfügbar
Nach den Informationen von "Handelsblatt Live" geben jetzt die Krankenkassen Entwarnung: Sie können die Datenlücken der Rentenversicherung möglicherweise schließen. "Wir verfügen grundsätzlich über die Information, ob unsere Versicherten Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhalten haben. Sie werden im Rahmen der Aufbewahrungsfristen auch regelmäßig 30 Jahre vorgehalten", zitiert die Digitalzeitung eine Sprecherin der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Ob das genügt, ist offenbar aber nicht ganz sicher. Womöglich reiche die Datenlücke bis in das Jahr 1978 zurück - also mehr als 30 Jahre, schreibt der "Spiegel". Zudem loten Rentenversicherung und Krankenkassen "Handelsblatt Live" zufolge derzeit noch aus, wie der Datentransfer zwischen ihnen realisiert werden kann.