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Bundesarbeitsgericht: Commerzbank muss Betriebsrente nicht nachträglich anheben


Bundesarbeitsgericht
Commerzbank muss Betriebsrente nicht nachträglich anheben

Von dpa
Aktualisiert am 15.04.2014Lesedauer: 2 Min.
Klagende Betriebsrentner der Commerzbank sind vor dem Bundesarbeitsgericht unterlegenVergrößern des BildesKlagende Betriebsrentner der Commerzbank sind vor dem Bundesarbeitsgericht unterlegen (Quelle: dpa-bilder)
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Enttäuschung für die Betriebsrentner der Commerzbank: Das Finanzinstitut muss ihnen nicht rückwirkend mehr bezahlen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass die Bank aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage während der Finanzkrise nicht dazu verpflichtet war, die Betriebsrenten anzuheben (Az.: 3 AZR 51/12).

Damit blieb ein Kläger aus Hessen mit seiner Forderung nach einer 5,2-prozentigen Erhöhung seiner Betriebsrente zum 1. Juli 2010 auch in der letzten Instanz erfolglos. Das Erfurter Urteil hat nach Gerichtsangaben Auswirkungen auf mehr als 4000 Betriebsrentner. Viele von ihnen hatten die Commerzbank wegen des vor vier Jahren verweigerten Inflationsausgleiches verklagt.

Die Entscheidung sei jedoch nicht auf andere Banken übertragbar, betonte die Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner. Entscheidend sei die wirtschaftliche Lage jedes einzelnen Unternehmens.

Im Falle der Commerzbank urteilten die obersten Arbeitsrichter, dass diese nicht von genügend Gewinnen ausgehen konnte, um den Kaufkraftverlust für ihre Betriebsrentner auszugleichen. Ihr Eigenkapital müsse die Bank für eine Erhöhung der Betriebsrenten nicht antasten, hieß es.

Commerzbank zufrieden

Die Commerzbank begrüßte, dass mit dem Urteil nun Klarheit geschaffen worden sei. Zwar gebe es Verständnis für den Unmut der Pensionäre. Allerdings seien nicht nur die Betriebsrentner von Einschnitten betroffen. So stagniere das Gehalt der außertariflich beschäftigten Mitarbeiter der Commerzbank über Jahre und auch die Aktionäre müssten seit 2008 auf eine Dividende verzichten, erklärte die Bank. Zudem würden bis Ende 2016 rund 5200 Vollzeitstellen abgebaut.

Die zweitgrößte deutsche Bank, die in der Finanzkrise 2008/2009 Milliarden Rettungsgelder vom Staat bekam und in der Folge teilverstaatlicht wurde, hat nach eigenen Angaben auch im vergangenen Jahr die Betriebsrenten nicht erhöht.

Die Betriebsrente ist eine Leistung des Arbeitgebers, zu der Arbeitnehmer keinen Beitrag zahlen müssen. Laut dem Betriebsrentengesetz hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der Altersversorgung zu prüfen. Hierbei sind aber sowohl die Belange der Betriebsrentner, als auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.

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