Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Kunden älterer Lebensversicherungen diese nicht widerrufen und damit rückabwickeln können. Das Verfahren betraf Verträge, die zwischen 1994 und Ende 2007 nach dem sogenannten "Policenmodell" abgeschlossen wurden. Mehr dazu hier in Kürze auf t-online.de.