t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Sozialbeiträge: Regierung plant Senkung ab Januar 2019


Entlastungsgesetz
Regierung plant Senkung von Sozialbeiträgen ab 2019

Von dpa, afp, sm

Aktualisiert am 14.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Gestapelte Geldmünzen auf Geldscheinen: Die Bundesregierung plant die Entlastung bei der Arbeitslosenversicherung und der Krankenversicherung ab Januar 2019.Vergrößern des BildesGestapelte Geldmünzen auf Geldscheinen: Die Bundesregierung plant die Entlastung bei der Arbeitslosenversicherung und der Krankenversicherung ab Januar 2019. (Quelle: Tobias Hase/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Bundesregierung will die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung zum Anfang nächsten Jahres senken. Die Maßnahmen sollen auf einen Schlag umgesetzt werden. Arbeitgebern kommt dies zu spät.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Entlastungen von Arbeitnehmern und Rentnern bei den Sozialbeiträgen sollen ab dem 1. Januar 2019 greifen und einen Umfang von knapp neun Milliarden Euro haben. Die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosen- und der Krankenversicherung sollen in einem Entlastungsgesetz gebündelt werden, über das Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) derzeit verhandeln, wie die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten" berichten.

"Wenn wir in den Sozialversicherungen Entlastungsmöglichkeiten haben, ist es sinnvoll die Beitragssenkungen miteinander zu verbinden", sagt dazu der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß, den Zeitungen.

Arbeitgeber kommt Beitragssenkung zu spät

Nach jetzigen Überlegungen werde die Koalition die Beiträge zum 1. Januar 2019 senken. Die Arbeitgeber pochen hingegen auf eine frühere Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. "Zur Entlastung der Unternehmen sollte der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bereits zum 1. Juli 2018 um 0,3 Prozent gesenkt werden", so der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter.

Trotz Senkung blieben die Milliardenrücklagen der Bundesagentur für Arbeit stabil. Sollte die Senkung erst Anfang 2019 erfolgen, wäre eine Reduzierung um 0,4 Prozent dringend geboten.

Koalitionsvereinbarung – Rentenpaket und Sozialversicherung

Zur Rente plant der zuständige Sozialminister Heil dem Bericht zufolge zwei Pakete. Zum Jahresanfang 2019 soll demnach die Erhöhung der Mütterrente, die Anhebung der Erwerbsminderungsrente und die Sicherung des Renten- und Beitragsniveaus bis 2025 umgesetzt werden. Das zweite Gesetzespaket solle Regelungen zur geplanten Grundrente und zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige enthalten.

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte zu verringern. Außerdem sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig wieder denselben Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Der variable Zusatzbeitrag, den die Versicherten bisher alleine aufbringen müssen, fällt weg. Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben, sollen künftig einen dritten Renten-Entgeltpunkt erhalten.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • afp
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website