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Rente: Betriebsrentner erfahren deutliche Entlastung ab dem 1. Januar 2020


Betriebsrentner erfahren deutliche Entlastung

Von dpa
Aktualisiert am 13.12.2019Lesedauer: 1 Min.
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Rentensystem in Deutschland: Wie es derzeit noch funktioniert und warum es ein akutes Problem gibt. (Quelle: t-online)
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Ab dem 1. Januar soll ein neuer Freibetrag Pensionäre entlasten. Laut Gesundheitsminister Spahn profitiert jeder Betriebsrentner von der Anpassung. Sie vergünstigt die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse.

Millionen Betriebsrentner werden ab dem 1. Januar deutlich entlastet. Eingeführt wird ein neuer Freibetrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 159,25 Euro, wie Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekräftigte. Ein entsprechendes Gesetz soll im Bundestag beschlossen werden. "Damit entlasten wir alle Betriebsrentner", sagte Spahn.

Kleine Betriebsrente bald ohne Abgabe

Erst ab dem Freibetrag werden künftig Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Zu zahlen ist der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag. Der Freibetrag ersetzt die bisherige Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Bisher müssen Betroffene auf die komplette Betriebsrente den Beitrag bezahlen, wenn die Rente über der Freigrenze liegt.

Spahn erläuterte, ein Drittel der Betriebsrentner werde gar keinen Beitrag für die Krankenkasse mehr zahlen, weil ihre Bezüge unter dem Freibetrag lägen. Ein weiteres Drittel werde höchstens noch den halben Beitragssatz zahlen müssen. Das letzte Drittel werde um 300 Euro im Jahr an Beiträgen entlastet.


Heute müssen die Empfänger der Altersbezüge unter anderem den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen, derzeit 14,6 Prozent – und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3 Prozent. Dazu kommen der Zusatzbeitrag von derzeit im Schnitt 0,9 Prozent und die Beiträge für die Pflegeversicherung (3,05 Prozent plus 0,25 Prozentpunkte für Kinderlose). Für die Beiträge zur Pflegeversicherung ändert sich nichts, hier gilt weiterhin die Freigrenze.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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