Als Mitarbeiterin eines Hamburger Jobcenters ist Inge Hannemann für Bezieher von Arbeitslosengeld II zuständig. Die inzwischen als "Hartz-IV-Rebellin" bekannte Frau lehnt das "System Hartz IV" zwar als menschenunwürdig ab, will ihren Job aber weiterhin ausüben. Seit April ist sie freigestellt. Beim heutigen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Hamburg konnten sich die Parteien zwar nicht einigen. Jubelnde Unterstützer hätten die Verhandlung für Hannemann jedoch zum Heimspiel gemacht, schreibt der "Spiegel".
Abfindung abgelehnt
Richter Ilbert Albers forderte die Parteien auf, bis zum 9. September mitzuteilen, ob eine Weiterbeschäftigung an anderer Stelle - beim Jobcenter oder der Hansestadt Hamburg - denkbar sei. Für sie komme nur eine Stelle als Arbeitsvermittlerin infrage, sagte Hannemann nach dem Termin. Auch eine Abfindung sei für sie keine Option. "Ich bin nicht käuflich", betonte die Frau.
Die "Hartz-IV-Rebellin" polarisiert: Bürger haben sie für den Deutschen Engagementpreis 2013 des Bundesfamilienministeriums nominiert, Zustimmung kommt zudem von der Linken. Kritiker werfen ihr dagegen Selbstdarstellung vor. Das Interesse an der Verhandlung am Mittwoch war groß, zahlreiche Unterstützer Hannemanns waren gekommen. Weil alle Stühle besetzt waren, saßen sie zum Teil auf dem Boden und kommentierten die Verhandlung immer wieder.
Schwere Vorwürfe erhoben
Hannemann war im Jobcenter Hamburg-Altona seit Herbst 2011 in Teilzeit beschäftigt und dort zuständig für Jugendliche, deren Vermittlung als schwierig galt. Sie hatte der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgeworfen, die Tätigkeit der Jobvermittler durch immer neue Vorschriften zu begrenzen - mit dem Ziel, die Statistik zu schönen.
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Hannemann gab an, es sei nur darum gegangen, die Menschen in Jobs zu vermitteln. Es habe keine Rolle gespielt, ob es sich dabei um Zeitarbeit oder Ein-Euro-Jobs handelte. Andernfalls hätten die Jobcenter-Mitarbeiter Strafen verhängen sollen. Die Bundesagentur für Arbeit und die Hamburger Sozialbehörde wollen sich derzeit nicht direkt zum Fall Hannemann äußern.
Arbeitsagentur: Behauptungen sind falsch
Im Juni jedoch hatte die Bundesagentur erklärt: "Die Behauptungen von Frau Hannemann sind falsch und führen die Öffentlichkeit in die Irre." Die Kollegin missbrauche ihre "angeblichen Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete darzustellen".