Der erneute Streik der Lufthansa-Piloten lässt zahllose Kunden der Airline verzweifeln. Hier erfahren Sie, wo Sie sich über den Status des von Ihnen gebuchten Flugs informieren können, was zu tun ist, falls dieser vom Streik betroffen ist, und welche Alternativen sich bieten, um dennoch an Ihr Reiseziel zu gelangen.
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Diese Rechte haben Fluggäste bei einem Streik
Erster Ansprechpartner für Flugreisende bei streikbedingten Ausfällen ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite ausführliche Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.
Hinsichtlich des erneuten Streiks der Lufthansa-Piloten sagte ein Sprecher der Airline gegenüber t-online.de, dass man bemüht sei, die Kunden so bald als möglich auf der Internetseite der Fluglinie über Flugausfälle zu informieren. Ob dies bereits im Laufe des Sonntags der Fall ist, sei aber ungewiss.
Bahn fahren, stornieren oder umbuchen
Einen streikbedingt gestrichenen Flug kann der Kunde prinzipiell stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann.
Innerdeutsch reisende Fluggäste können alternativ den Zug nehmen, müssen ihr Ticket dafür aber am Check-in-Automaten, am Lufthansa-Schalter oder im Internet gegen einen Reisegutschein für die Deutsche Bahn tauschen.
Damit können Betroffene direkt in den Zug einsteigen. Bei internationalen Zugverbindungen müssen die Reisegutscheine vor Fahrtantritt noch in einem DB-Reisezentrum oder einer DB-Agentur gegen eine Fahrkarte eingetauscht werden.
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Keine Entschädigung
Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand. Entschädigung gibt es daher nicht.