Das Vorhaben, dass Jobcenter Hartz-IV-Empfänger trotz massiver Abschläge leichter in Zwangsrente schicken können, hat für reichlich Unmut gesorgt. Nun erklärt die SPD-Sozialpolitikerin Katja Mast, dass dies zumindest dann nicht gelten soll, wenn Leistungsbeziehern Altersarmut droht.
Dies sei mit dem geplanten Gesetz zu flexibleren Übergängen in die Rente vorgesehen, sagte Mast. "Mit dem Gesetzesvorhaben, das jetzt dazu angestoßen wird und voraussichtlich dieses Jahr seinen Abschluss findet, haben wir es geschafft, dass die Gerechtigkeitslücke bei der Zwangsverrentung entschärft wird."
Jobcenter können Empfängern Leistungen versagen
Nach Schätzungen werden jährlich Tausende Hartz-IV-Empfänger aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen. Derzeit wird in der Koalition über eine mögliche Neuregelung für Fälle beraten, bei denen Betroffene die für den Wechsel in die Rente erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen. Jobcenter könnten den Hartz-IV-Empfängern demnach die Leistungen versagen, bis sie die Unterlagen beibringen.
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Mit der von der Sozialpolitikerin Mast angekündigten anderen Neuerung nun sollen Hartz-IV-Empfänger künftig aber gar nicht mehr zur Frührente mit Abschlägen gezwungen werden, wenn sie dadurch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wären. "Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, sollen nicht bestraft werden, wenn sie aus Arbeitslosigkeit mit Abschlägen in die Rente gehen müssen", sagte Mast.