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Kündigung zurückziehen: Geht das? Und wie mache ich das?


Arbeitsrecht
Kann ich eine Job-Kündigung wieder zurücknehmen?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 27.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Chef zerknüllt Kündigung (Symbolbild): Wollen Arbeitnehmer eine Kündigung rückgängig machen, müssen sie sich mit dem Arbeitgeber einigen.Vergrößern des BildesChef zerknüllt Kündigung (Symbolbild): Wollen Arbeitnehmer eine Kündigung rückgängig machen, müssen sie sich mit dem Arbeitgeber einigen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Wer sich über seinen Arbeitgeber ärgert, kündigt schnell – und manchmal zu schnell. Lässt sich eine Kündigung dann rückgängig machen? Und wie geht das am besten?

Diese Situation kennen viele Menschen: Sie ärgern sich über ihren Arbeitgeber. So mancher ärgert sich so sehr, dass er kündigt – und diesen Schritt wenig später bereut.

Womöglich wollen Sie die Kündigung dann am liebsten wieder rückgängig machen. Aber geht das? t-online erklärt, was Sie tun können, um eine Kündigung zurückzunehmen.

Kann ich eine Kündigung wieder zurücknehmen?

Nein. Zumindest nicht einseitig. Denn: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, weil Sie von Ihnen ausgeht und nicht mit Ihrem Chef abgestimmt sein muss.

Wenn Sie also Ihrem Arbeitgeber das Kündigungsschreiben überbracht oder es ihm zugeschickt haben, können Sie das nicht einfach ignorieren, bzw. die Kündigung einfach widerrufen und sie so ungültig machen (§ 130 BGB). Gleiches gilt auch, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt.

Es greift eine Ausnahme: In bestimmten Fällen können Sie die Kündigung anfechten. Das gilt, wenn Sie über den Inhalt der Kündigung im Irrtum gewesen sind – oder wenn Sie bei der Kündigung von einer anderen Sachlage ausgegangen sind (§ 119 BGB). Doch die genaue Rechtsauslegung ist kompliziert und umstritten.

Im Normalfall sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die Kündigung sprechen und ihn dazu bewegen, dass die Kündigung gegenstandslos wird. In diesem Fall wäre das Zurücknehmen der Kündigung beidseitig erwünscht – von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Das Arbeitsverhältnis wird in diesem Fall doch fortgeführt.

Wichtig: Eine gültige Kündigung muss Ihrem Arbeitgeber immer schriftlich zugehen. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn Sie per E-Mail oder Telefon gekündigt haben, ist das ohnehin nicht gültig. Sie sollten in diesem Fall dennoch das Gespräch zu Ihrem Arbeitgeber suchen und ihm erklären, dass Sie die Stelle behalten möchten.

Was sollte ich beachten, wenn ich eine Kündigung zurücknehmen möchte?

Wenn Sie eine Kündigung zurücknehmen möchten, sollten Sie möglichst bald das Gespräch mit Ihrem Chef suchen. Bei diesem sollten Sie glaubhaft machen, dass die Kündigung ein Versehen gewesen ist oder dass Sie Ihre Meinung geändert haben.

Sie sollten ihm deutlich machen, dass Sie weiterhin bei dem Unternehmen bleiben möchten. Wichtig ist, dass Sie Ihrem Arbeitgeber erklären, wie es zu der Kündigung gekommen ist und wie Sie künftige Situationen vermeiden möchten.

Wenn Ihr Chef das akzeptiert, sollten Sie gemeinsam schriftlich festhalten, dass die Kündigung zurückgezogen wurde. So haben beide Seiten die Gewissheit, dass die Kündigung als nichtig zu betrachten ist.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • karrierebibel.de
  • gesetze-im-internet.de
  • merkur.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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