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Wie hoch ist der Grundbedarf beim BAföG?

cr (CF)

Aktualisiert am 13.02.2012Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Bei der Berechnung des BAföGs orientiert sich der Grundbedarf an der Art der Ausbildungsstätte. Seine Höhe wird nicht davon beeinflusst, ob der Auszubildende bei den Eltern wohnt oder einen eigenen Haushalt führt.

So wird der Grundbedarf beim BAföG ermittelt

Die Berechnung des BAföG-Grundbedarfs erfolgt anhand einer Reihe von Faktoren. Die Art der Ausbildung spielt ebenso eine Rolle wie die Wohnverhältnisse und der Ort des Studiums beziehungsweise der Ausbildung. Außerdem wird die Unterhaltspflicht der Eltern geprüft. Wer grundsätzlich BAföG-berechtigt ist, hat zunächst einmal Anspruch auf den sogenannten Grundbedarf. Dieser Betrag ist gesetzlich vorgegeben und richtet sich nach der Ausbildungsstätte.

Nach Stand 2011 beläuft sich der Grundbedarf bei einem Studium an der Universität, einer Akademie oder einer Höheren Fachschule auf 373 Euro. Wer seine Ausbildung an Fachschulen absolviert und dabei die Voraussetzung der abgeschlossenen Berufsausbildung erfüllt, wer ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht, der bekommt einen Grundbeitrag von 348 Euro. Es macht jeweils keinen Unterschied, ob der Auszubildende bei den Eltern wohnt oder einen eigenen Hausstand führt. Diese Frage hat lediglich Einfluss auf die Höhe der Wohnpauschale. (Die Wohnpauschale beim BAföG: Sätze und Regeln)

Allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen

Schüler an Berufsfach- und Fachschulen ohne vorherige Berufsausbildung, die einen berufsqualifizierenden Abschluss anstreben, haben ebenfalls Anspruch auf BAföG. Die Höhe des Grundbedarfs hängt in diesem Fall von der Wohnsituation ab. Lebt der Schüler bei seinen Eltern, beträgt der Grundbedarf 216 Euro. Mit eigenem Hausstand erhöht sich die Summe auf 465 Euro. Ebenfalls 465 Euro erhalten Schüler an allgemeinbildenden Schulen, sofern sie Anspruch auf BAföG-Zahlungen haben.

Für diejenigen, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und eine Abendhauptschule, Berufsschule, Abendrealschule oder Fachoberschule besuchen, beträgt die Höhe des Grundbedarfs 391 Euro ohne eigenen Hausstand beziehungsweise 543 Euro mit eigenem Hausstand. (BAföG-Bedarf für Schüler an allgemeinbildenden Schulen)

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