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BGH entscheidet für Puma, gegen Pudel: Hunde-Logo muss gelöscht werden


Unzulässige Persiflage
Bundesgerichtshof entscheidet für Puma und gegen Pudel

Von dpa, afp
02.04.2015Lesedauer: 1 Min.
Ein Pudel ist kein Puma - zumindest nicht als Marke.Vergrößern des BildesEin Pudel ist kein Puma - zumindest nicht als Marke. (Quelle: dpa-bilder)
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Wenn ein Pudel den Markenkern von Puma für sich ausnutzt, dann hilft es auch nicht, dass es sich dabei um eine Persiflage handelt. Deshalb ist der Markenstreit zwischen dem Sportartikelhersteller Puma und der Bekleidungsfirma Pudel zugunsten des bekannteren Unternehmens ausgegangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass das Hunde-Logo gelöscht werden muss (Az.: I ZR 59/13).

Ein Hamburger Designer hatte versucht, einen Pudel im Stil des springenden Puma als eigene Marke zu sichern. Dagegen klagte der Herzogenauracher Sportartikelhersteller. T-Shirt-Designer Thomas Horn habe mit seiner Darstellung die Wertschätzung der bekannten Marke ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats in Karlsruhe. "Das ist grundsätzlich unlauter."

Die Eigentumsrechte von Puma seien in diesem Fall höher zu bewerten als das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit. Horn muss daher seine Pudel-Marke löschen, kann das Design aber weiter verwenden.

Gedankliche Verknüpfung zählt

Laut BGH kann ein Markeninhaber die Löschung einer andern Marke auch dann verlangen, wenn keine Verwechslungsgefahr vorliegt, "der Grad der Ähnlichkeit zwischen den beiden Marken jedoch so groß ist, dass die beteiligten Verkehrskreise sie gedanklich miteinander verknüpfen".

Bereits die Vorinstanz hatte entschieden, dass der Bekleidungshersteller Pudel absichtlich auf die Ähnlichkeit zu der Raubkatzen-Marke gesetzt habe, um beim Konsumenten "Aufmerksamkeit zu erschleichen". Damit habe Pudel sich den guten Ruf der Marke der Klägerin für eigene kommerzielle Zwecke zu eigen gemacht.

Die Firma Pudel kann sich laut BGH auch nicht auf das Grundrecht der freien künstlerischen Betätigung oder auf freie Meinungsäußerung berufen. Pudels Rechte müssen gegenüber dem ebenfalls durch die Verfassung geschützten Markenrecht der Klägerin zurücktreten, heißt es im Urteil.

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