Faeser und Heil in Kanada – Diskussion um Reform des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes

Von ella, dpa20.03.2023, 13:16

Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil sind kurz vor einem Kabinettsbeschluss zur Reform des Fachkräfte-Einwanderungsgesetzes zu Gesprächen in Kanada eingetroffen. Dort wollen sich die beiden SPD-Politiker über das Einwanderungssystem informieren. Am Montag standen in der Hauptstadt Ottawa ein Gespräch mit Einwanderungsminister Sean Fraser sowie Besuche bei Firmen auf dem Programm. Anschließend geht es weiter nach Toronto.

t-online aktuell 20.03.2023

Mit der Reform will die Ampel-Koalition es leichter machen, ausländische Fachkräfte für Jobs zu gewinnen. Dazu sollen Menschen über eine sogenannte Chancenkarte nach Deutschland kommen und hier Arbeit suchen können. Wer diese Karte bekommt, wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Bezug zu Deutschland gehören zu den Kriterien.

Bei der Bearbeitung von Visumsanträgen soll das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg an der Havel die Auslandsvertretungen unterstützen. In vielen Orten wirken die langen Wartezeiten abschreckend auf ein Arbeitsvisum.

Der Bundestag muss über das Gesetz abstimmen. Der Bundesrat kann dieses Vorhaben nicht aufhalten, im Gegensatz zu einer Verordnung, die das Gesetz flankiert. Im Bundestag wird nicht darüber beraten, dafür ist sie in der Länderkammer zustimmungspflichtig.

Die Verordnung legt fest, dass Fachkräfte mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem in ihrem Herkunftsland anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss nicht mehr zu einem hierzulande formal anerkannten Abschluss verpflichtet sind: Eine Lohnschwelle oder die Geltung eines Tarifvertrags sollen für faire Arbeitsbedingungen sorgen.

Die Verordnung sieht außerdem vor, dass eine zeitlich bis Ende 2023 begrenzte Regelung für Arbeitskräfte aus den Staaten des Westbalkans dauerhaft gelten soll. Für IT-Spezialisten, die schon jetzt ohne anerkannten Abschluss kommen können, werden die Gehaltsschwelle und die Dauer der Berufserfahrung verkürzt. Bei IT-Fachkräften wird zudem auf den Nachweis von Deutsch-Kenntnissen verzichtet.

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