Die Hoffnungen auf Schadenersatz für Anteilseigner der VW-Dachgesellschaft Porsche SE (PSE) im Zuge des Dieselskandals haben einen kräftigen Dämpfer erhalten. Einen entsprechenden Musterentscheid, an dem sich die Landgerichte bei ähnlichen Klagen orientieren sollen, hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch veröffentlicht. Es ging im Kern um Vorwürfe gegen den Volkswagen-Großaktionär, er habe zu spät über den Abgasskandal informiert. Eine Anfechtung des Beschlusses vor dem Bundesgerichtshof ist möglich.
Führende Mitglieder des Vorstands von Volkswagen hätten auch entsprechende Positionen bei der Muttergesellschaft inne. Das Oberlandesgericht entschied, dass es nicht ausreichend für die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Börsenmitteilung sei, wenn die Doppelvorstandsmitglieder lediglich wegen ihrer Funktion als VW-Vorstände über den Dieselskandal und seine Aufdeckung informiert gewesen seien. In diesem Fall hätten sie einer Verschwiegenheitsverpflichtung unterlegen. Die Doppelvorstandsmitglieder wären nur befugt gewesen, die Informationen weiterzugeben, sofern Europas größter Autobauer sie von der Geheimhaltungspflicht befreit hätte.
Die PSE hielt die Klagen von Anfang für „offensichtlich unbegründet“. Sie sei eine Beteiligungsholding und nicht in die Entwicklung, die Herstellung oder den Vertrieb von auffälligen Dieselmotoren involviert gewesen. Die Holding begrüßte die Entscheidung vom Mittwoch. Damit habe das Oberlandesgericht die Auffassung der Porsche SE bestätigt.
Die Kläger verwiesen jedoch darauf, dass sie – ohne Kenntnis der Dieselbetrugsvorwürfe – vor Jahren zu hohe Preise für ihre PSE-Aktien bezahlt hätten. Sie behaupteten, dass, wenn VW und die Holding früher über den Skandal informiert hätten, dies früher den Aktienkurs belastet hätte und somit sie weniger für ihre Anteile hätten ausgeben müssen.
Das OLG hatte einen britischen Fonds zum Musterkläger erklärt, der eine Entschädigung in Höhe von 5,7 Millionen Euro forderte. Im Raum stehen insgesamt Schadenersatzansprüche im Umfang von rund 929 Millionen Euro.
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