Die Erfahrungen der Corona-Krise haben dazu geführt, dass Forderungen nach dauerhaft möglichen Krankschreibungen per Telefon ohne Praxisbesuch lauter werden. Dies sei eine bedeutsame Entlastung für Ärzte und Patienten und habe sich bewährt, sagte Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. „Wir sollten die Regelung nicht nur fortsetzen, sondern auch jenseits von Atemwegserkrankungen auf weitere akute Beschwerden ausweiten.“ Hausärzte und Verbraucherzentralen kritisierten das Ende einer entsprechenden Corona-Sonderregelung, die bestehen bleiben sollte.
„Eltern, die schon kranke Kinder zu Hause haben, sollten die telefonische Krankschreibung standardmäßig nutzen können. Auch auf zusätzliche akute Erkrankungen wie beispielsweise einen Magen-Darm-Infekt oder Endometriose-Patientinnen sollte die Regelung ausgeweitet werden“, erklärte Dahmen. Die Ampel-Koalition sollte daher eine schnelle und pragmatische Fortsetzung beschließen. „Haus- und Kinderärzte kennen ihre Patienten“, so der Gesundheitsexperte. Sie könnten telefonisch über eine Krankschreibung entscheiden.
Die spezielle Corona-Vorschrift für telefonische Krankschreibungen bei leichten Erkältungssymptomen läuft am Freitag aus. Seit Ende März 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen sie mehrmals verlängert, um nicht notwendige Kontakte zu minimieren und eine Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Aufgrund der entspannteren Lage in Bezug auf die Pandemie endet die Regelung nun allerdings. Ab diesem Samstag müssen Patientinnen und Patienten wieder die Praxen aufsuchen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen.
Der Deutsche Hausärzteverband äußerte Kritik. „Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung und nimmt in Kauf, dass die Hausarztpraxen immer weiter unter Druck geraten“, sagte die Vize-Vorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag). Daher sei es nicht verständlich, warum eine Regelung, die sich in den letzten Jahren ausgezeichnet bewährt habe, ohne Not abgeschafft werden solle. Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssten ein fester Bestandteil der Versorgung werden – etwa auch für Patienten mit leichten Magen-Darm-Infekten, die nicht vor Ort behandelt werden müssen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelte, dass die Konsequenz des vorläufigen Endes der Sonderregelung heiße: „Mit Husten und Schnupfnase wieder ab ins übervolle Wartezimmer“. Die dauerhafte Option einer telefonischen Krankschreibung würde Arztpraxen und Patienten gleichermaßen entlasten. Zielgruppe sollten insbesondere Menschen mit leichten Infektionen und chronischen Erkrankungen ohne schwere Symptome sein.
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