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Bundeskartellamt: Fernwärmekunden bekommen 55 Millionen zurück


Nach Ermittlungen des Bundeskartellamts
Fernwärmekunden bekommen 55 Millionen zurück

Von dpa
14.02.2017Lesedauer: 2 Min.
Ein Dehnungsbogen einer Fernwärmeleitung.Vergrößern des BildesEin Dehnungsbogen einer Fernwärmeleitung. (Quelle: dpa-bilder)
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Fernwärmekunden in ganz Deutschland bekommen auf Druck des Bundeskartellamtes von den Versorgungsunternehmen insgesamt 55 Millionen Euro zurück. Das teilte die Behörde in Bonn mit.

Die betroffenen Kunden profitieren dabei entweder von Rückerstattungen ihrer Versorger oder von Preissenkungen, zu denen sich die Versorger verpflichteten.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte: "Für die betroffenen Verbraucher ist die Entlastung im Umfang von rund 55 Millionen Euro eine gute Nachricht." Die Fernwärmekunden seien in besonderem Maße schutzbedürftig. Denn sie hätten meist keine Möglichkeit zum Anbieterwechsel.

Langer Rechtsstreit vermieden

Das Kartellamt hatte bereits 2013 bundesweit gegen sieben Versorger Ermittlungen wegen des Verdachts überhöhter Fernwärmepreise eingeleitet. Allerdings sei der Nachweis eines im kartellrechtlichen Sinne missbräuchlich überhöhten Preises im Fernwärmebereich ausgesprochen schwierig, wie die Behörde betonte.

Durch die Zusagen der Unternehmen seien nun weiterer Ermittlungsaufwand sowie ein langjähriger Rechtsstreit vermieden worden, so das Kartellamt.

Zusagen weiterer Lieferanten

Bereits im Oktober 2015 hatten sich die Stadtwerke Leipzig auf Druck des Kartellamts zu einer Preissenkung im Gesamtvolumen von fast 41 Millionen Euro verpflichtet. Nun schloss die Wettbewerbsbehörde aufgrund weiterer Zusagen der Fernwärmelieferanten Innogy, Bitterfelder Fernwärme, Danpower Energie Service und EKT das gesamte Verfahren ab. Allein Innogy verpflichtete sich, den Kunden 12,3 Millionen Euro zurückzuerstatten. Die Beträge sollen in den nächsten beiden Jahresabrechnungen gutgeschrieben werden.

Bei den übrigen Unternehmen, die alle zur Danpower-Unternehmensgruppe gehören, beläuft sich das Rückerstattungsvolumen auf gut zwei Millionen Euro, die mit der nächsten Jahresschlussrechnung gutgeschrieben werden sollen.

Bei anderen Versorgern wie der HanseWerk Natur GmbH verzichtete das Kartellamt nach einer Preissenkung auf eine Verfügung. Bei den Versorgern Energie SaarLorLux und Stadtwerke Rostock sei das Verfahren eingestellt worden, da sich der Verdacht des Preismissbrauchs nicht habe erhärten lassen, berichtete die Behörde.

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