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Strompreise: Verbraucherbund rät, Strompreiserhöhung nicht zahlen


Immobilienmarkt
Verbraucherbund: Strompreiserhöhung nicht einfach zahlen

Von dapd, t-online
23.11.2012Lesedauer: 1 Min.
Verbraucher müssen die Strompreiserhöhungen nicht mitnehmenVergrößern des BildesVerbraucher müssen die Strompreiserhöhungen nicht mitnehmen (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Bund der Energieverbraucher rät, ungerechtfertigte Erhöhungen des Strompreises zurückzuweisen oder gar nicht erst zu bezahlen. Als unangemessen seien Anhebungen von mehr als acht Prozent anzusehen. Zahlreiche Stromkonzerne haben für das kommende Jahr Preiserhöhungen von mehr als 20 Prozent angekündigt, im Durchschnitt liegt die Erhöhung bei knapp zwölf Prozent.

"Strompreiserhöhungen von zwölf Prozent sind sicher nicht gerechtfertigt", sagte Verbraucherbund-Chef Aribert Peters der "Passauer Neuen Presse". Berechtigt wären "Preiserhöhungen in der Größenordnung von 1,8 Cent pro kWh. Das würde etwa eine Steigerung von sechs bis acht Prozent ausmachen." Bei Erhöhungen in einem größeren Umfang rät der der Bund der Energieverbraucher Stromkunden, die Anhebung zurückzuweisen oder weiter den alten Preis zu zahlen.

Gegner der Energiewende

Die Bundesregierung habe einen Großteil der Industrie von der Ökostromumlage und höheren Kosten befreit und den normalen Stromkunden aufgebürdet. "Der Mittelstand und der einfache Verbraucher sind die Dummen", beklagt Peters. Die Energiekonzerne machen seiner Ansicht nach gezielt Politik gegen die Energiewende.

Verbraucher sollen nicht alles hinnehmen

Stromverbrauchern rät Peters, sich gegen unangemessene Preissteigerungen zu wehren. In der Regel sei weder im Liefervertrag ein gültiges Preisänderungsrecht vereinbart noch entspräche die Preiserhöhung dem Grundsatz der sogenannten Billigkeit. Er besagt nicht, dass Strom billig sein sollte, sondern dass die Preiserhöhungen angemessen und nachvollziehbar sein müssen.

Der Verband bietet auf seiner Homepage einen Musterbrief für den Widerspruch an. Eine weitere Möglichkeit wäre, den Stromanbieter zu wechseln. Dazu rät außer Peters auch das Bundeskartellamt.

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