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Prokon-Insolvenz: Keine Schadenersatzklage gegen Carsten Rodbertus


Prokon-Insolvenz
Bei Rodbertus ist nichts mehr zu holen

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 19.11.2014Lesedauer: 1 Min.
Prokon-Gründer Carsten Rodbertus ist laut Insolvenzverwalter vermögenslosVergrößern des BildesProkon-Gründer Carsten Rodbertus ist laut Insolvenzverwalter vermögenslos (Quelle: dpa-bilder)
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Der insolvente Windpark-Entwickler Prokon verzichtet auf Schadenersatzforderungen gegen seinen Ex-Chef Carsten Rodbertus. Die Auseinandersetzungen mit dem Gründer und früheren geschäftsführenden Gesellschafter seien außergerichtlich beigelegt worden, teilte Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin mit. Eine Schadenersatzklage werde nicht erhoben, weil Rodbertus kein Vermögen habe.

Vereinbart wurde unter anderem, dass sich Rodbertus als Gesellschafter und Geschäftsführer zurückzieht. Er war bereits Anfang April von Penzlin entlassen worden. Das Windenergie-Unternehmen war zu Jahresbeginn in finanzielle Probleme geraten und im Mai in das Insolvenzverfahren gegangen.

Rodbertus bestätigte die Angaben zur Vereinbarung auf seiner persönlichen Internetseite. Über die Einzelheiten sei strikte Vertraulichkeit vereinbart worden. Zu seinem Vermögen machte er jedoch keine Angaben.

Er selbst habe sich dauerhaft aus der Öffentlichkeit zurückgezogen und werde zu Prokon nichts mehr sagen, schrieb Rodbertus. Dem Unternehmen wünsche er "für den laufenden Sanierungsprozeß [sic!] und für den Neustart von Herzen alles Gute!" Seine Webseite rodbertus.com werde zum Jahresende abgeschaltet. Laut "Handelsblatt" sagte Verwalter Penzlin: "Diese Verpflichtungen sind mit hohen Vertragsstrafen abgesichert."

Privatinsolvenz angekündigt

Unternehmensgründer Rodbertus hatte rund 75.000 Anleger gewonnen, die 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte des Unternehmens investierten. Bereits im September hatte er seine Privatinsolvenz angekündigt, weil ihn zahlreiche Anleger auf Schadenersatz verklagt hätten.

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