Frag t-online Wie lange muss ich Aktien besitzen, um keine Steuer zu bezahlen?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Steuern auf Aktiengewinne.
Neben Tages- und Festgeld legt so mancher Anleger sein Geld auch an der Börse an, etwa in Aktien von Unternehmen, an die er oder sie glaubt. Ein t-online-Leser wollte nun wissen, wie lange er diese Aktien halten müsste, um bei einem Verkaufsgewinn nichts ans Finanzamt abdrücken zu müssen.
Die Antwort ist so kurz wie einfach: Eine solche Frist gibt es nicht (mehr). 2009 führte der Gesetzgeber neue Steuerregeln für Anleger ein. Seither sind sämtliche Gewinne aus Kapitalanlagen wie Aktien oder Fonds unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Der Steuersatz liegt dabei fix bei 25 Prozent – und damit immerhin unter dem Einkommensteuersatz vieler Bürger. Man spricht auch von Abgeltungssteuer (§ 20 EStG).
Gut zu wissen
Zu den 25 Prozent kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent hinzu, das macht dann 26,375 Prozent. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer und landen bei einem Steuersatz von knapp 28 Prozent.
Spekulationsfrist für Aktien bis 2009
Vor 2009 war die Besteuerung von Kapitalerträgen noch anders geregelt – und möglicherweise stellte sich der Leser die Frage in Erinnerung daran. Gewinne aus Aktiengeschäften waren dann steuerfrei, wenn man die Aktien mindestens ein Jahr gehalten hatte. Das Jahr galt dabei als Spekulationsfrist. Die Idee: Spekulanten, die durch aktives Trading Gewinne einfuhren, sollten Steuern zahlen, langfristig ausgerichtete Anleger dagegen nicht.
Seit 2009 zahlen alle, die an der Börse Gewinne erzielen – die Steuerbasis ist damit breiter. Jedoch gibt es für den privaten Langfristanleger eine Erleichterung: Denn 1.000 Euro solcher Kapitalerträge (neben Gewinnen aus Aktien und Fonds gehören dazu auch Zinsen und Dividenden), sind pro Sparer und Jahr steuerfrei. Oft also bewahrt dieser Sparerpauschbetrag Anleger davor, Geld ans Finanzamt zahlen zu müssen.
Gut zu wissen: Verkaufen Sie heute Aktien mit Gewinn, die Sie vor 2009 gekauft haben, ist der Erlös steuerfrei.
Freistellungsauftrag: Gewinne bleiben auf dem Konto
Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank stellt, bewirkt sogar, dass Steuern erst gar nicht abgeführt werden, sondern der gesamte Gewinn (bis 1.000 Euro) auf dem Bankkonto bleibt. Heutzutage lässt sich der Freistellungsauftrag oft bequem online stellen – alternativ ist auch ein Formular in der Filiale möglich. Er gilt immer für ein Steuerjahr. Wer Depots bei mehreren Banken hat, kann ihn auch aufteilen.
Haben Sie versäumt, den Freistellungsauftrag zu erteilen, lohnt es sich, eine Steuererklärung zu machen und sich zu viel entrichtete Steuer über die Anlage KAP zurückzuholen. Gut zu wissen: Ein Freistellungsauftrag ist auch rückwirkend möglich. Theoretisch können Sie ihn noch im Dezember fürs laufende Jahr stellen und bekommen die Steuern von der Bank zurück.
Spekulationsfrist gilt noch bei Gold und Krypto
Gibt es aber gar keine Spekulationsfrist mehr? Das nicht. Sie wurde nur für Kapitalerträge aufgehoben. Bei sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften gibt es die Ein-Jahres-Frist noch (§ 23 EStG). Verkaufen Sie etwa physisches Gold nach einem Jahr im Tresor oder länger, zahlen Sie keine Steuern. Halten Sie Gold kürzer als ein Jahr, müssen Sie im Falle von Gewinnen über 1.000 Euro ab dem ersten Cent versteuern.
Dasselbe gilt für mit physischem Gold hinterlegte Rohstoff-Fonds, sogenannte ETCs. Und auch bei Kryptowährungen gilt die Spekulationsfrist. Halten Sie die Coins länger als ein Jahr und verkaufen mit Gewinn, ist dieser steuerfrei. Verkaufen Sie nach wenigen Monaten, wird Einkommenssteuer auf den gesamten Gewinn fällig, sofern dieser 1.000 Euro übersteigt.
Gut zu wissen: Die Freigrenze bei den privaten Veräußerungsgeschäften wurde mit dem Wachstumschancengesetz der Ampelregierung seit 2004 von 600 auf 1.000 Euro erhöht.
- Eigene Recherche
- finanztip.de: "Abgeltungsteuer: Was sie bedeutet und wie sie funktioniert"


