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Mütterrente III: Gibt es eine Altersgrenze für die Auszahlung?


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Gibt es eine Altersgrenze für den Bezug von Mütterrente?


Aktualisiert am 31.10.2025Lesedauer: 2 Min.
Ältere Mutter und Tochter (Symbolbild): Können auch Mütter jenseits der 80 noch von der Mütterrente profitieren?Vergrößern des Bildes
Ältere Mutter und Tochter (Symbolbild): Können auch Mütter jenseits der 80 noch von der Mütterrente profitieren? (Quelle: Jakovo/getty-images-bilder)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die geplante Ausweitung der Mütterrente.

Bis Ende 2025 soll die sogenannte Mütterrente III den Bundestag passieren. Gelingt das, erhöht sich die Rente von Millionen Menschen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Da das vor allem Frauen betrifft, heißt diese verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten schlicht Mütterrente. Es können grundsätzlich aber auch Väter von ihr profitieren.

Eine t-online-Leserin stellt sich jedoch eine ganz andere Frage, nämlich ob es bei der Mütterrente eine Altersobergrenze gibt. Sie schreibt: "Bei der Mütterrente wird immer nur zwischen vor und nach 1992 geborenen Kindern unterschieden. Aber wie weit zurück geht die Mütterrente denn? Ich bin 62 Jahre, meine Mutter lebt noch und ist 88 Jahre. Wird ihre Rente auch noch durch die Mütterrente III erhöht?"

So ist es. Auch die Rente älterer Mütter erhöht sich, wenn die Mütterrente III Gesetz werden sollte. "Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Das Alter der Mutter oder des Vaters ist hierbei unerheblich", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.

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Hintergrund ist, dass bisher für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur zwei Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden, während es für Geburten ab 1992 drei Jahre an Kindererziehungszeiten sind. "Dies soll jetzt durch die Regelungen zur Mütterrente III ausgeglichen werden", erklärt Braubach. Das zusätzliche halbe Jahr Kindererziehungszeit entspricht dabei 0,5 Entgeltpunkten oder rund 20 Euro pro Kind.

Mütterrente: Immer nur ein Elternteil profitiert

Gut zu wissen: Die Kindererziehungszeiten kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit in Anspruch nehmen. Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll der Vater den Anspruch erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame Erklärung. Lesen Sie hier, wie Sie die Mütterrente genau erhalten.

Bei gleichgeschlechtlichen Eltern erhält der leibliche Elternteil die Erziehungszeit. Sind beide Elternteile nicht die leiblichen Eltern, hat derjenige Anspruch auf die Kindererziehungszeiten, der das Kind zuerst adoptiert hat. Trifft auch das nicht zu, teilt sich die Erziehungszeit zu gleichen Teilen im monatlichen Wechsel auf.

Teilen Sie Ihre Meinung mit

Wie stehen Sie zur Mütterrente? Schreiben Sie eine E-Mail an Lesermeinung@stroeer.de. Bitte nutzen Sie den Betreff "Mütterrente" und begründen Sie.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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