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Wie funktioniert die kapitalgedeckte Rentenversicherung?

ks (CF)

Aktualisiert am 11.12.2012Lesedauer: 2 Min.
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Die kapitalgedeckte Rentenversicherung steht im Kontrast zu der gesetzlichen Rentenversicherung. Die geleisteten Versicherungsbeiträge werden hier wie beim klassischen Sparen als Vermögen angehäuft.

Andere Möglichkeiten als bei der herkömmlichen Rente

Die Versicherungsleistung durch eine kapitalgedeckte Rentenversicherung setzt sich aus den erwirtschafteten Renditegewinnen, etwaigen Zinserträgen und natürlich dem angesparten Grundkapital zusammen. Die daraus resultierenden Möglichkeiten fallen dementsprechend deutlich anders als bei der herkömmlichen, gesetzlichen Rentenversicherung aus, die auf dem sogenannten „Umlageverfahren“ beruht. Anders als hier landen bei der kapitalgedeckten Rentenversicherung die gezahlten Beiträge nicht in einem großen Topf, aus dem die Renten laufend ausgezahlt werden. Stattdessen steht das gesammelte Kapital aus den freiwillig geleisteten Beiträgen sowie der daraus erwirtschaftete Zinsertrag ausschließlich dem Versicherten zu.

Vom Staat gefördert: Riester- und Rürup-Rente

Kapitalgedeckte Rentenversicherungen gibt es in zwei Formen: der staatlich geförderten Altersvorsorge und der Altersvorsorge, die ohne Zuschüsse vom Staat auskommt. Alle privaten Rentenversicherungen sind kapitalgedeckte Rentenversicherungen. Zu den geförderten Vorsorgemodellen zählen die Rürup- und die Riester-Rente. Beiden staatlich geförderten Altersvorsorgemodellen ist gemein, dass das Kapital hier weder pfändbar ist, noch im Falle von Arbeitslosigkeit als Vermögen angerechnet werden darf. Außerdem wird den Versicherten garantiert, dass Ihnen nach Ende der Laufzeit mindestens die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden. (Unterschied: Private und gesetzliche Rentenversicherung)

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Bei der Riester-Rente erhalten Versicherte verschiedene Zulagen durch den Staat, aber auch steuerliche Vergünstigungen. Ziel bei der Einführung der Riester-Rente war es, Bürger dazu zu motivieren, neben der gesetzlichen auch eine private Altersvorsorge aufzubauen. Die Riester-Rente richtet sich an Förderberechtigte wie beispielsweise Pflichtversicherte, Beamte, aber auch Empfänger von Kranken- und Arbeitslosengeld.

Die Rürup-Rente wird hingegen nicht gesondert gefördert, kann jedoch deutlich gewichtiger von der Steuer abgesetzt werden. Das Altersvorsorgemodell richtet sich vorrangig an Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind, aber auch an Besserverdienende. Die zu leistenden Mindestbeiträge sind entsprechend höher. Im Vergleich zur Riester-Rente können sich Sparer nach der Vertragslaufzeit das Kapital nicht zu gewissen Anteilen auszahlen lassen. Es wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt.

Nicht geförderte Vorsorge: Flexibler, aber mehr Risiko

Wer sich für eine nicht staatlich geförderte kapitalgedeckte Rentenversicherung entscheidet, verzichtet auf die Garantie, dass ihm nach Ende der Laufzeit mindestens sein eingezahltes Kapital ausgezahlt wird. Der Vorteil dieses Modells der Altersvorsorge ist, dass das angesparte Vermögen theoretisch jederzeit verfügbar ist, auch wenn bei vorzeitiger Kündigung der Versicherung finanzielle Einbußen hingenommen werden müssen. Eine kapitalgedeckte Rentenversicherung ohne staatliche Förderung ist außerdem in der Regel ohne größere Einschränkungen vererbbar.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie im Rentenalter zum Auszahlungszeitpunkt nur die erwirtschafteten Erträge versteuern müssen. Ob Sie sich das angesparte Kapital der Altersvorsorge als lebenslange monatliche Rente oder komplett als Einmalzahlung auszahlen lassen wollen, obliegt hier außerdem Ihrer eigenen Entscheidung.

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