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Wann ist eine Sportboothaftpflichtversicherung notwendig?


Wann ist eine Sportboothaftpflichtversicherung notwendig?

sk (CF)

Aktualisiert am 28.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Sportboothaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden abVergrößern des Bildes
Sportboothaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab (Quelle: imago-images-bilder)

Für Menschen, die regelmäßig dem motorisierten Wassersport frönen, ist eine Sportboothaftpflicht notwendig und unabdingbar. Andernfalls müssen Sie für alle Schäden, die im Zuge der Ausübung dieser Sportart entstehen, privat haften – und zwar unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden direkt nachgewiesen kann oder nicht.

Besitzverhältnisse sind bei Sportboothaftpflicht von Relevanz

Ganz gleich, ob ausgewachsenes Motorboot, Segelyacht oder ein motorisiertes Gummiboot: Wer in einem eigenen Gefährt zu Wasser unterwegs ist, muss Weitsicht beweisen und sich notwendigerweise gegen Schadensersatzansprüche Dritter absichern. Die Besitzverhältnisse spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle: Wer beispielsweise nur ein- bis zweimal im Jahr während des Urlaubs mit einem gemieteten Segelboot hinausfährt, muss keine ganzjährige Sportboothaftpflichtversicherung abschließen. In einem solchen Fall sind Sie entweder über den Vermieter und Ihre private Haftpflichtversicherung ausreichend abgesichert. Anders sieht es bei passionierten Wassersportlern aus, die ein eigenes Sportgerät besitzen.

Ohne Sportboothaftpflicht haften Sie privat

Ohne Sportboothaftpflicht haften Sie für alle Personen- und Sachschäden, die durch Ihr Wasserfahrzeug verursacht werden, in vollem Umfang mit dem eigenen Privatvermögen. In diesem Zusammenhang spielt es auch keine Rolle, ob Sie das Fahrzeug selbst gesteuert haben oder nicht – Sie werden als Besitzer in die Haftung genommen, was im Extremfall (beispielsweise ein Verkehrsunfall mit Todesfolge) durchaus den finanziellen Ruin bedeuten kann. Aus diesem Grund gibt es mittlerweile verschiedene Gesellschaften, die spezielle Sportboothaftpflichtversicherungen anbieten.

Eventuell ist ein Zusatzschutz notwendig

Die Policen werden individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst: So können Sie beispielsweise einen weltweiten Zusatzschutz vereinbaren – schließlich steuert man nicht immer nur durch heimische Gewässer. Auch ist eine Ausweitung auf gemietete Boote möglich. Eine solche Option könnte dann notwendig sein, wenn Sie das Boot bei einem Anbieter ohne eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Der Grundschutz deckt für gewöhnlich alle Schäden ab, die durch das Fahren und Halten des Wasserfahrzeugs entstehen können. Auch das Festmachen in einem fremden Hafen ist damit abgesichert.

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