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Arztbesuch im EU-Ausland wird erleichtert


EU stärkt Patienten
Arztbesuch im EU-Ausland wird erleichtert

Von t-online, afp
Aktualisiert am 25.10.2013Lesedauer: 2 Min.
Patienten europäischer Länder können sich jetzt leichter für eine Behandlung in einem anderen EU-Land entscheidenVergrößern des BildesPatienten europäischer Länder können sich jetzt leichter für eine Behandlung in einem anderen EU-Land entscheiden (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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In Zukunft leichter zum Doktor im EU-Ausland: Bürger der Europäischen Union können künftig leichter einen Arzt in anderen Mitgliedsländern aufsuchen. Die Richtlinie zur Patientenmobilität, die an diesem Freitag in Kraft tritt, erlaubt grundsätzlich die Entscheidung für eine Arztbehandlung im EU-Ausland, wie die SPD-Abgeordnete und Verbraucherschutzexpertin Dagmar Roth-Behrendt erklärte. Die neue Regelung kann den Patienten auch einen oft langwierigen Streit um die Kostenübernahme ersparen.

Kostenerstattung teils über dem Inlands-Satz

Laut der Neuerung müssen die Krankenkassen in der Regel die Kosten nach den in ihrem Land geltenden Sätzen übernehmen. In besonderen Fällen, etwa wenn ein Patient zu Hause unangemessen lange auf eine Behandlung warten muss, können auch Kosten erstattet werden, die über den heimischen Sätzen liegen.

Für stationäre Behandlungen ist allerdings eine Vorabgenehmigung der Kassen notwendig. Darauf hatten einige EU-Staaten, darunter Spanien und Großbritannien, bestanden.

Gutschein-System abgelehnt

Auch die Forderung des Europaparlaments nach einem obligatorischen Gutschein-System für Behandlungen im Ausland scheiterte am Widerstand einiger Länder. Dies bedeutet, dass Patienten im Regelfall die Behandlung erst zahlen müssen und dann eine Erstattung beantragen können. Diese muss in "angemessener Zeit" erfolgen.

"Endlich gilt für Patienten das, was für jedes Kilo Zucker, jede Tomate und jeden Euro seit Jahren selbstverständlich ist - sie können sich frei in der EU bewegen", betonte Roth-Behrendt. Der in langen und zähen Verhandlungen zwischen Parlament und den EU-Gesundheitsministern ausgehandelte Kompromiss wurde im Januar 2011 verabschiedet.

Kontaktstellen für Patienten geplant

Den Mitgliedstaaten wurde jedoch eine Umsetzungsfrist eingeräumt - unter anderem für die Einrichtung von Kontaktstellen, in denen sich Patienten über ihre Rechte sowie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards in den anderen EU-Staaten informieren können.

Die Kontaktstellen teilen den Patienten auch mit, ob sie die Behandlung in einem anderen EU-Staat der Krankenversicherung vorher melden oder von ihr genehmigen lassen müssen, erläuterte Roth-Behrendt. Die Vorabgenehmigung sei vor allem für Krankenhaus- und Spezialbehandlungen nötig, Ablehnungen müssten in jedem einzelnen Fall von der Versicherung konkret begründet werden.

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