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HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Kein Geld für Raucher-Witwe trotz Giftstoffen bei der Arbeit


Wichtiges Urteil für Raucher
Kein Geld nach Lungenkrebs trotz Giftstoffen bei der Arbeit

Von dpa, t-online
20.11.2013Lesedauer: 1 Min.
Wer als Raucher an Lungenkrebs erkrankt, kann das kaum auf Schadstoffe am Arbeitsplatz schiebenVergrößern des BildesWer als Raucher an Lungenkrebs erkrankt, kann das kaum auf Schadstoffe am Arbeitsplatz schieben (Quelle: dpa-bilder)
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Eine Witwe, deren Mann an Lungenkrebs gestorben und bei der Arbeit von giftigen Stoffen umgeben war, erhält keine Entschädigung von der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn der Mann war starker Raucher. Das könne seine Krankheit ausgelöst haben, entschied das Landessozialgericht Darmstadt (Az.: L 9 U 30/12 ZVW).

Die Richter wiesen damit die Klage einer Schlosser-Witwe aus dem mittelhessischen Marburg ab. Ihr Mann war berufsbedingt Schadstoffen wie Chrom, Nickel und Thorium ausgesetzt und hatte dazu rund 30 Jahre lang stark geraucht.

Richter: Rauchen hat Krebs wesentlich verursacht

Mit Hinweis auf die Schadstoffe am Arbeitsplatz wollte die Frau den Lungenkrebs als Berufskrankheit anerkannt wissen und Zahlungen von der Berufsgenossenschaft erreichen. Die lehnte mit der Begründung ab, der Nikotinkonsum habe die Krebserkrankung wesentlich verursacht. Vor Gericht bekam die Berufsgenossenschaft Recht. Revision gegen das Urteil ließen die Darmstädter Richter nicht zu.

Die Richter schlossen sich im konkreten Fall der Argumentation der Berufsgenossenschaft an. Der Mann habe bis zu 20 Zigaretten pro Tag geraucht. Dies bedeute ein zehnfach erhöhtes Lungenkrebsrisiko.

Entscheidend ist Wahrscheinlichkeit auf Schaden durch Job

Leistungen aus der Unfallversicherung werden generell unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Für Ansprüche aus der Unfallversicherung, deren Schutz alle Arbeitnehmer einschließt, "muss es eine hinreichende Wahrscheinlichkeit geben, dass der Schaden auf eine berufsbedingte Tätigkeit zurückzuführen ist", sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage von t-online.de. So kann etwa auch bei einem Knieschaden der Versicherungsschutz entfallen, wenn der Betroffene regelmäßig unfallträchtigen Sport treibt.

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