Bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll der Anteil der Arbeitgeber dauerhaft festgeschrieben werden - so steht es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Doch bei den Sozialdemokraten regt sich nun Widerstand gegen diese Regelung. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, sagte der "Frankfurter Rundschau" (FR), es könne nicht sein, dass die Arbeitnehmer alle künftigen Kostensteigerungen allein tragen müssten.
Nötig sei ein Mechanismus, der ein zu starkes Auseinanderdriften der Anteile von Arbeitgebern und Arbeitnehmern verhindere. "Das muss auch ins Gesetz geschrieben werden", forderte Mattheis. "Wir können uns als SPD nicht dafür bejubeln lassen, die Kopfpauschale abgeschafft zu haben, wenn wir gleichzeitig eine neue Ungerechtigkeit zulassen."
Union und SPD hatten sich in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, den Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent zu senken. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen davon jeweils die Hälfte tragen. Der Anteil der Arbeitgeber wird bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Die Kassen sollen aber vom Einkommen abhängige, prozentuale Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern nehmen können.
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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will nach Informationen aus Koalitionskreisen noch im Februar dazu einen Referentenentwurf vorlegen. Im März wird ein Beschluss des Bundeskabinetts angepeilt. Bis zur Sommerpause soll das Gesetz den Bundesrat passieren.