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Massive Beitragserhöhung bei der DKV: Was kann ich tun?


Massive Beitragserhöhung: Was kann ich tun?

Von t-online
Aktualisiert am 03.03.2016Lesedauer: 2 Min.
Die DKV wird wohl bald ihre Beiträge massiv erhöhen.Vergrößern des BildesDie DKV wird wohl bald ihre Beiträge massiv erhöhen. (Quelle: Chai von der Lage/imago-images-bilder)
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Der private Krankenversicherer DKV wird nach Medienberichten seine Beiträge um bis zu 130 Euro im Monat erhöhen. Über eine halbe Million Menschen sind davon betroffen. Experten sehen darin erst den Anfang einer Welle von Beitragserhöhungen bei privaten Anbietern.

Was kann ich tun, wenn ich betroffen bin? Muss ich die Kröte schlucken oder gibt es Möglichkeiten, den massiven Beitragserhöhungen zu entgehen?

Es bleibt eigentlich nur der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Doch die erlaubt der Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen.

Eines vorweg: Beitragserhöhungen, auch in diesem Maße, stellen keinen Ausnahmefall dar. Der Wechsel wird dadurch nicht einfacher.

Ganz schlechte Karten haben Versicherte über 55 Jahre. Für sie ist eine Rückkehr gesetzlich ausgeschlossen.

Gehalt spielt eine große Rolle

Wer mehr als 4687,5 Euro im Monat verdient, hat ebenfalls keine Chance, zu einer gesetzlichen Kasse zu wechseln. Für Versicherte, die jedoch bereits vor dem Jahr 2003 Kunde einer privaten Kasse waren, gilt die niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 4237,5 Euro im Monat. Die Grenze wird jährlich angepasst.

Wer knapp darüber liegt, kann durch einen Trick noch unter die Grenze rutschen. Denn wer in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, senkt damit seine sozialbeitragspflichtigen Einkünfte. Gleiches erreichen Sie, wenn Sie monatlich auf ein sogenanntes Arbeitszeitkonto einzahlen.

Auch in diesen Fällen kommt man raus

Freiberufler können die private Krankenversicherung auch verlassen, nämlich wenn sie in ein festes Angestelltenverhältnis wechseln. Wer sich jedoch als Angestellter einmal für eine private Krankenversicherung entschieden hat, kommt nur sehr schwer wieder raus.

Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, Studenten unter 30 Jahren und Berufsanfänger, deren Verdienst unter die Grenze fällt, können ebenfalls wechseln. Alle anderen müssen Privatpatient bleiben.

Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Versicherte die Vorteile der PKV in Anspruch nehmen, solange sie im Arbeitsleben stehen, danach aber wieder als Kassenpatient für geringere Beiträge Leistungen aus einem Topf abziehen, in den sie bisher nicht eingezahlt haben.

Im Zweifel beraten lassen

Generell gilt: Wer wechseln will, sollte sich von Versicherungsexperten, wie etwa der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), beraten lassen. Für alle Regeln gibt es auch immer Ausnahmen.

Wer dennoch nicht wechseln kann, sollte versuchen, zumindest einen preiswerteren Tarif zu wählen. Dagegen sträuben sich die Privaten Krankenversicherer jedoch oft. In solch einem Fall ist es ratsam, sich professionelle Verstärkung zu holen und etwa den Verbraucherschutz einzuschalten.

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