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Rechnung nicht bezahlt: In welchen Fällen Versorger den Strom abstellen dürfen


Rechnung nicht bezahlt
In welchen Fällen Versorger den Strom abstellen dürfen

Von dpa
08.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Rund 289.Vergrößern des BildesRund 289.000 Haushalten wurde 2019 der Strom wegen unbezahlter Rechnungen abgestellt. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde mit mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug ist. (Quelle: Sina Schuldt/dpa./dpa)
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Bonn (dpa) - Wegen unbezahlter Rechnungen ist in Deutschland im vergangenen Jahr rund 289.000 Haushalten der Strom abgestellt worden. Das hat die Bundesnetzagentur für ihren neuen Monitoringbericht zum Energiemarkt ermittelt.

Im Vergleich zu 2018 ist die Zahl der Stromsperren um etwa 7000 gesunken. Das ist der niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2011, wie aus einem Auszug des Berichts hervorgeht. Das Dokument liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Im Jahr 2014 hatten die Versorger noch mehr als 350.000 Haushalten den Anschluss gesperrt.

Der Lieferant darf den Strom in der Grundversorgung erst abstellen, wenn der Kunde mit mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug ist. Er muss dem Verbraucher dann eine Sperrandrohung schicken und darf den Strom dann frühestens vier Wochen später abdrehen. Eine solche Sperrandrohung haben 2019 rund 4,75 Millionen Haushalte erhalten. Tatsächlich abgestellt wurde der Strom schließlich bei 0,6 Prozent aller Anschlüsse.

Deutlich niedriger ist die Zahl der Sperren beim Gas. Hier waren es 2019 etwa 31.000, rund 2000 weniger als im Jahr zuvor. Auch dies ist der niedrigste Stand seit Beginn der Erhöhungen. Betroffen waren damit 0,2 Prozent der Anschlüsse von Haushaltskunden. Einen Grund für den Rückgang der Stromsperren nennt die Bundesnetzagentur wie üblich nicht.

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