Bekommen NVA-Soldaten weniger Rentenpunkte?
Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Ich war vom 01.11.79 bis 31.03.81 bei der NVA. Warum bekomme ich weniger Rentenpunkte als die Soldaten der Bundeswehr?
Für die Wehrdienstzeiten in der ehemaligen DDR werden einheitlich pro Jahr 0,75 Entgeltpunkte gutgeschrieben, wie Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online sagt. Für den Grundwehrdienst oder den Zivildienst in den alten Bundesländern gebe es je nach Zeitraum unterschiedlich hohe Entgeltpunkte, sagt er weiter.
Im Zeitraum Mai 1961 bis Dezember 1981 erhalten in den alten Bundesländern dienende tatsächlich mit 1,0 Entgeltpunkten höhere Punkte. In anderen Zeiten sieht das aber nicht so aus, sagt Manthey weiter.
Folgende Tabelle der Rentenversicherung, zeigt, wie viele Entgeltpunkte Sie für welche Wehr- oder Zivildienstzeiten bekommen:
Art der Zeit | Berücksichtigung | Bewertung |
---|---|---|
Wehrdienst bis 30.04.1961 | Pflichtbeitragszeit | Entgeltpunkte aus 75 Prozent des Durchschnittsentgelts |
Wehrdienst/Zivildienst vom 01.05.1961 bis 31.12.1981 | Pflichtbeitragszeit | Entgeltpunkte aus 100 Prozent des Durchschnittsentgelts |
Wehrdienst/Zivildienst vom 01.01.1982 bis 31.12.1991 | Pflichtbeitragszeit | Entgeltpunkte aus 75 Prozent des Durchschnittsentgelts |
Wehrdienst/Zivildienst vom 01.01.1992 bis 31.12.1999 | Pflichtbeitragszeit | Entgeltpunkte aus 80 Prozent der Bezugsgröße |
Wehrdienst/Zivildienst vom 01.01.2000 bis 30.06.2011 | Pflichtbeitragszeit | Entgeltpunkte aus 60 Prozent der Bezugsgröße |
Freiwilliger zusätzlicher Zivildienst vom 01.12.2010 bis 31.12.2011 | Pflichtbeitragszeit | Entgeltpunkte aus 60 Prozent der Bezugsgröße |
Freiwilliger Wehrdienst vom 01.07.2011 bis 31.12.2019 | Pflichtbeitragszeit | Entgeltpunkte aus 60 Prozent der Bezugsgröße |
Freiwilliger Wehrdienst ab 01.01.2020 | Pflichtbeitragszeit | Entgeltpunkte aus 80 Prozent der Bezugsgröße; bei Teilzeitbeschäftigung wird dieser Prozentsatz mit dem Teilzeitanteil vervielfältigt |
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Der Unterschied werde hauptsächlich damit begründet, dass in der alten Bundesrepublik Deutschland für Zeiten des Grundwehrdienstes in der hier fraglichen Zeit Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, in der DDR jedoch keine Beiträge zur Sozialpflichtversicherung gezahlt wurden, so Manthey. "Der Gesetzgeber musste also bei der Bewertung des Wehrdienstes Ost nicht wesentlich Ungleiches gleich behandeln."