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Frührente: Hinzuverdienstgrenze fällt ab 2023 weg – keine Rentenkürzung mehr


Was das für die Rente bedeutet
Hinzuverdienstgrenze für Frührentner fällt komplett weg

Von dpa, cho

Aktualisiert am 02.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Rentner arbeitet an einer Maschine (Symbolbild): Künftig können Frührentner so viel dazu verdienen, wie sie möchten.Vergrößern des BildesRentner arbeitet an einer Maschine (Symbolbild): Künftig können Frührentner so viel dazuverdienen, wie sie möchten. (Quelle: Andreas Prost/imago-images-bilder)
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Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente ging, musste bei einem Nebenjob bisher gut aufpassen. Ab 2023 droht nun keine Rentenkürzung mehr.

Frührentner mit einem Nebenjob können ab dem kommenden Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend, die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos zu streichen.

Bis Ende dieses Jahres gilt für Frührentner bereits eine Sonderregelung, nach der ihnen für Nebenverdienste ein stark erhöhter Freibetrag von 46.060 Euro zur Verfügung steht. Alles, was über dieser Summe liegt, wird zu 40 Prozent auf die Altersrente angerechnet. Zuvor lag die Hinzuverdienstgrenze bei lediglich 6.300 Euro im Jahr. Mehr dazu lesen Sie hier.

Das ändert sich bei Erwerbsminderungsrente

Auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten gibt es eine Verbesserung: Für sie steigen die Hinzuverdienstgrenzen von derzeit 6.300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro. Diese Einzelregelungen sind Teil eines umfangreichen Änderungskatalogs für den Bereich der Sozialversicherungen.

Rentner, die bereits das reguläre Rentenalter erreicht haben, konnten schon zuvor beliebig viel hinzuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Die Regelaltersgrenze hängt vom Jahrgang ab. Konnten Menschen, die vor 1947 geboren wurden, noch regulär mit 65 Jahren in Rente gehen, gilt für alle ab 1964 Geborenen die höhere Grenze von 67 Jahren. Was für Sie gilt, können Sie hier nachlesen.

Bald weniger Papier-Bürokratie

Zu den weiteren Maßnahmen, die der Bundestag beschlossen hat, gehören unter anderem auch großzügigere Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Künstlersozialkasse (KSK). Während deren Mitglieder bisher maximal 450 Euro im Monat aus einer nicht-künstlerischen Tätigkeit verdienen durften, bleiben sie künftig so lange über die KSK abgesichert, wie die künstlerische oder publizistische Tätigkeit noch als "Hauptberuf" erkennbar ist.

Darüber hinaus enthält das vom Bundestag verabschiedete Gesetzespaket eine Reihe von Maßnahmen zur Digitalisierung: So werden zahlreiche Vorgänge wie die Meldung von Elterngeldzeiten oder die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von der bisherigen Papierform komplett auf elektronische Verfahren umgestellt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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