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Abschaffung von Steuerklasse 3 und 5: Bleibt Paaren dadurch weniger Netto?


Reform kommt
Ampel will Steuerklasse 3 und 5 abschaffen – wer betroffen ist


Aktualisiert am 23.02.2024Lesedauer: 4 Min.
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Ein Paar erklärt seine Steuern (Symbolbild): Ehepartner profitieren bei der Einkommensteuer vom Splittingvorteil.Vergrößern des Bildes
Ein Paar erklärt seine Steuern (Symbolbild): Ehepartner profitieren bei der Einkommensteuer vom Splittingvorteil. (Quelle: mapodile/getty-images-bilder)

Finanzminister Christian Lindner plant eine Reform der Lohnsteuer von Ehepaaren und Lebenspartnern. Wir erklären, wer davon profitiert – und wer nicht.

Bislang haben Eheleute und eingetragene Lebenspartner bei der Einkommensteuer noch die Wahl: Sie können sich zwischen drei Kombinationen von Steuerklassen entscheiden. Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP will allerdings eine dieser Möglichkeiten abschaffen: Die Lohnsteuerklassen 3 und 5 soll es künftig nicht mehr geben.

Das Finanzministerium tüftelt schon länger an dem Vorhaben, auch im Koalitionsvertrag ist es vereinbart. Nun kommt offenbar neuer Schwung in die Reform: Finanzminister Christian Lindner (FDP) will nach Informationen der "Bild" in Kürze "ein umfangreiches Gesetzespaket" vorlegen.

Doch was soll das Ganze überhaupt? Was würde eine Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 für Paare bedeuten? Wer profitiert und wer hat am Ende weniger Geld zur Verfügung? Die Antworten im Überblick.

Warum will die Ampel Steuerklasse 3 und 5 abschaffen?

Entscheiden sich zusammenveranlagte Eheleute und Lebenspartner für die Lohnsteuerklassenkombination 3/5, erhöhen sie als Paar ihr monatliches Haushaltsnettoeinkommen, wenn ihre Gehälter stark auseinanderklaffen.

Die Betonung liegt hier allerdings auf "als Paar", denn der Geringerverdienende hat in Steuerklasse 5 für sich genommen hohe Belastungen bei der Lohnsteuer. Ihm wird also besonders viel von seinem Bruttolohn abgezogen. Diese Abzüge möchte die Bundesregierung reduzieren, indem sie die Lohnsteuer reformiert und die Steuerklassenkombination 3/5 abschafft. Gleichzeitig soll das sogenannte Faktorverfahren der Kombination 4/4 gestärkt werden (mehr dazu unten).

SPD, Grüne und FDP erhoffen sich davon, dass mehr Frauen erwerbstätig werden oder ihre Arbeitszeit erhöhen. Denn derzeit sind es meist Ehefrauen, die weniger verdienen und sich deshalb in Steuerklasse 5 eingruppieren. So werden sie bei der Steuer stärker belastet, als es der Fall wäre, wenn sie ihr Einkommen unabhängig vom besserverdienenden Partner versteuern würden.

Was das in Zahlen heißt, rechnet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vor: "Bei Jahresbruttolöhnen von 20.000 Euro bis 35.000 Euro, in denen sich die meisten zweitverdienenden Ehefrauen bewegen, macht die Mehrbelastung 11 bis 12 Prozentpunkte aus – das sind 200 bis 300 Euro im Monat", heißt es in einem DIW-Bericht. Der Besserverdienende – oft der Ehemann – wird in Steuerklasse 3 hingegen begünstigt.

Was bedeutet eine Abschaffung der Steuerklassen für Paare?

Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 würde bedeuten, dass jeder Partner nur den Lohnsteueranteil zahlt, den er auch am gemeinsamen Einkommen trägt. Für den Besserverdienenden würde die monatliche Lohnsteuerbelastung steigen und für den Geringerverdienenden sinken. In Summe müssten Ehepaare und Lebenspartner aber weiterhin gleich viel Steuern zahlen – nur die Aufteilung der Last zwischen den Partnern würde sich verschieben.

Entscheiden Sie sich statt der Lohnsteuerklassen 3 und 5 für die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor, berücksichtigt das Finanzamt den sogenannten Splittingvorteil bereits während des Jahres. Dieser Vorteil kommt allen Paaren zugute, deren Einkommen weit auseinanderklaffen – egal, welche Steuerklassenkombination sie wählen (mehr dazu hier).

Durch die vorzeitige Berücksichtigung des Splittingvorteils zahlen Sie im Faktorverfahren mit den monatlichen Lohnsteuerabzügen ungefähr so viele Steuern im Voraus, wie letztlich für Sie mit der Jahreseinkommensteuer anfallen. Eine größere Nachzahlung wird so vermieden. In der Kombination 3/5 kann diese hingegen stärker ausfallen. Wann Sie dabei Steuern nachzahlen müssen, lesen Sie hier.

Konkret funktioniert das Faktorverfahren so: Das Finanzamt errechnet zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch 12 geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten. Das Faktorverfahren führt oft dazu, dass monatlich mehr Nettogehalt ausbezahlt wird als beim Standard-Mix aus Steuerklasse 4 und 4 ohne Faktor. Allerdings ist das Nettogehalt geringer als in Steuerklasse 3.

Wichtig zu wissen: Wählen Sie das Faktorverfahren, sind Sie – genauso wie bei der Kombination 3/5 – zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. In der Kombination aus 4 und 4 müssen Sie hingegen keine Steuern erklären, sollten das aber tun, um sich eine eventuelle Nachzahlung zu sichern. Lesen Sie hier, wann Steuerklasse 4 für Sie sinnvoll ist. Mehr zum Faktorverfahren in Steuerklasse 4 lesen Sie hier.

Steuerklassen beeinflussen Höhe von Lohnersatzleistungen

Auch wenn Sie mit der Wahl der Steuerklassenkombination unterm Strich keine Steuern sparen können, hat sie an anderer Stelle Einfluss auf Ihr Geld. Wer Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld bekommt, kann diese Zahlungen bisher erhöhen, wenn er in Steuerklasse 3 veranlagt ist. Denn dort sind die Freibeträge am höchsten (mehr dazu hier). Das führt dazu, dass das Nettogehalt steigt – und damit auch die davon abhängigen Lohnersatzleistungen.

Wer beispielsweise länger in Elternzeit geht, könnte vorausschauend in Steuerklasse 3 wechseln, um das Elterngeld zu erhöhen. Da das in der Regel die Frau ist – und häufig die Person mit dem geringeren Gehalt –, ist die Aufteilung jedoch trotzdem meist umgekehrt und der weiterarbeitende Mann profitiert von Steuerklasse 3, während die Frau in Steuerklasse 5 hohe Abzüge hinnehmen muss. Wäre sie hingegen in Steuerklasse 4 eingruppiert, bliebe ihr Monat für Monat mehr Netto vom Brutto – und damit auch mehr Elterngeld.

Bringt die Steuerklassen-Reform wirklich den erwünschten Effekt?

Ob es Frauen tatsächlich dazu ermutigt, mehr oder überhaupt zu arbeiten, wenn die Steuerklassenkombination 3/5 nicht mehr existiert, ist offen. Eine Rolle spielt dafür auch, wie wichtig es ihnen ist, bereits im Laufe des Jahres weniger Lohnsteuer zu zahlen – und damit jeden Monat ein höheres Nettogehalt zu beziehen.

"Die Wirkung auf die Beschäftigung von Frauen ist empirisch schwer abzuschätzen", sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. "Langfristig sollte die Reform der Lohnsteuer daher von einer umfassenden Reform des Ehegattensplittings flankiert werden."

Eine Abschaffung des Ehegattensplittings als Ganzes ist die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 nicht. Auch in den verbleibenden Lohnsteuerklassenkombinationen für Ehepaare und Lebenspartner wird die Einkommensteuer nach dem Splittingtarif berechnet (siehe oben).

Wann werden Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft?

Der genaue Termin ist bisher nicht bekannt. Denkbar wäre beispielsweise der 1. Januar 2025. Da die Bundesregierung die Abschaffung im Koalitionsvertrag vereinbart hat, strebt sie das Vorhaben innerhalb der laufenden Legislaturperiode an, spätestens also bis zur nächsten Wahl im Herbst 2025.

Was steht im Koalitionsvertrag?

"Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft."

Verwendete Quellen
  • diw.de: "Abschaffung der Steuerklasse V kann Reform des Ehegattensplittings nicht ersetzen"
  • DIW Wochenbericht 10/2022, S. 159-165
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