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Kapitalertragsteuer umgehen: Diese Möglichkeiten gibt es


Steuern sparen
Kapitalertragsteuer umgehen: Diese Möglichkeiten gibt es

t-online, Johann Werther

21.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Kapitalertragsteuer umgehen: Schnell und einfach lässt sich die Kapitalertragsteuer mit einem Freistellungsauftrag umgehen.Vergrößern des BildesKapitalertragsteuer umgehen: Schnell und einfach lässt sich die Kapitalertragsteuer mit einem Freistellungsauftrag mindern oder sogar umgehen. (Quelle: suedraumfoto/imago-images-bilder)
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Die Kapitalertragssteuer kann Ihre Einnahmen aus Geldanlagen ganz schön schmälern. Wie Sie diese Abgabe teilweise oder ganz vermeiden, erfahren Sie hier.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Kapitalertragsteuer zu reduzieren oder sogar ganz zu umgehen. Manches davon lässt sich einfach und ohne großen bürokratischen Aufwand umsetzen. Hier sind fünf Wege, die Abzüge durch Kapitalertragssteuer zu umgehen:

Freistellungsauftrag nutzen

Die erste und einfachste Methode ist, den gesetzlichen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge zu nutzen. Dieser beträgt im Jahr 2022 801 Euro für Einzelpersonen und 1.602 Euro für Ehepaare. Zum 1. Januar des nächsten Jahres steigt dieser auf 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro an. Dieser Freistellungsauftrag muss nur bei Ihrer Bank oder Ihren Banken hinterlegt sein und schon können Sie steuerfreie Einnahmen, wie zum Beispiel Dividenden und Kursgewinne, bis zur Höhe des Freistellungsauftrages erhalten.

Günstigerprüfung beim Finanzamt

Eine weitere, dafür allerdings etwas aufwendigere Möglichkeit, ist die Günstigerprüfung beim Finanzamt. Liegt ihr persönlicher Steuersatz aufgrund von niedrigeren Einnahmen unter dem Wert von 26 Prozent, so ist es sinnvoll, bei den Behörden eine Günstigerprüfung zu beantragen, um die Einkünfte aus Kapitalerträgen nach persönlichem Steuersatz belasten zu lassen.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Ähnlich wie eine Günstigerprüfung verläuft auch eine weitere Methode, nämlich das Beantragen einer Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt. Liegen Ihr Einkommen plus Ihre Kapitalerträge unter dem jährlichen Grundsteuerfreibetrag – 10.347 Euro für Alleinstehende oder 20.694 Euro für Verheiratete, können Sie sich die Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt ausstellen lassen. Die Einkünfte aus Kapitalerträgen sind dann komplett steuerfrei.

Finanzprodukte wie ETFs nutzen

Außerdem gibt es in Deutschland die Möglichkeit, steuerlich begünstigte Finanzprodukte wie einen Versicherungsmantel oder einen ETF zu benutzen. Gerade letztere sind äußerst beliebt und bieten eine 30-prozentige Teilfreistellung von der Kapitalertragssteuer bei allen Gewinnen und Ausschüttungen. Erhalten Sie also 100 Euro an Ausschüttungen aus einem ETF, so werden davon nur 70 Euro versteuert. Lesen Sie hier mehr dazu, wie ETFs versteuert werden.

Vermögensverwaltende GmbH gründen

Wer mehr Vermögen vor der Kapitalertragssteuer retten will, für den könnte die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH oder Trading GmbH interessant sein. Hier können die Steuersätze auf Ausschüttungen und dergleichen auf bis zu 1,5 Prozent heruntergefahren werden. Für ein solches Unternehmen benötigt man allerdings 25.000 Euro Stammkapital plus Vermögen. Die Einbeziehung eines Steuerberaters vor diesem Schritt wird dringend empfohlen.

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