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Mehrwertsteuer: Wann zahle ich 19 Prozent, wann 7 Prozent?


19 oder 7 Prozent?
Für welche Produkte welcher Mehrwertsteuersatz gilt


Aktualisiert am 19.01.2022Lesedauer: 5 Min.
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19 oder 7 Prozent? Die Mehrwertsteuersätze unterscheiden sich je nach Produkt.Vergrößern des Bildes
19 oder 7 Prozent? Die Mehrwertsteuersätze unterscheiden sich je nach Produkt. (Quelle: Jan Woitas/dpa)

Wer etwas kauft, zahlt meist nicht bloß den Nettopreis, sondern in der Regel auch Mehrwertsteuer. Die aber kann je nach Produkt oder Dienstleistung unterschiedlich hoch sein. Wir zeigen, wann welcher Satz gilt.

Egal ob Sie eine Tüte Milch kaufen oder ein Auto – bei fast allen Waren und Dienstleistungen finden Sie neben dem Nettopreis auch die Mehrwertsteuer auf Ihrem Kassenbon. Mal beträgt sie allerdings 19 Prozent, mal nur 7 Prozent. In der Corona-Krise galten zudem zeitweise Mehrwertsteuersätze von 16 und 5 Prozent.

Wir erklären, wozu die Mehrwertsteuer überhaupt gut ist, was sie mit der Umsatzsteuer zu tun hat und bei welchen Produkten Sie welchen Steuersatz zahlen müssen.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer, abgekürzt MwSt. oder Mw.-St., ist eine Steuer auf den Mehrwert, den Unternehmen schaffen, indem sie Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten. Die Firmen schlagen sie auf ihre Waren und Dienstleistungen auf und reichen sie so an die Verbraucher weiter.

Die Kunden zahlen also einen Bruttopreis, der sich aus dem eigentlichen Warenwert (Nettopreis) und dem Mehrwertsteuerbetrag zusammensetzt. Die eingenommene Steuer führen die Unternehmen anschließend an das Finanzamt ab. Dabei wird sie als Umsatzsteuer bezeichnet.

Was unterscheidet Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist eine sogenannte Konsumentensteuer. Das heißt, sie soll ausschließlich den Endverbraucher belasten, wenn dieser ein Produkt kauft oder eine Dienstleistung erhält.

Damit das gelingt, muss die Steuer für Unternehmer zu einem durchlaufenden Posten werden. Das bedeutet, die Händler müssen die Mehrwertsteuer, die sie selbst zum Beispiel an Lieferanten zahlen, mit der von ihren Kunden kassierten Mehrwertsteuer verrechnen dürfen. Das nennt sich Vorsteuerabzug.

Auf diese Weise wird verhindert, dass die Mehrwertsteuer jene Unternehmen belastet, die ein Produkt weiterverarbeiten und dadurch im Vergleich zur vorherigen Fertigungsstufe aufwerten. Außerdem wird der Preis des Endprodukts nicht unverhältnismäßig hoch, weil die Mehrwertsteuer nur so weit steigt, wie es auch dem tatsächlichen Mehrwert innerhalb der Wertschöpfungskette entspricht.

Bei der Umsatzsteuer hingegen geschieht genau das nicht. Um sie zu berechnen, wird der komplette Umsatz jeder Handels- oder Produktionsstufe herangezogen, sodass sie sich bei einer langen Wertschöpfungskette vervielfacht.

Weil das deutsche Umsatzsteuerrecht aber den Vorsteuerabzug ermöglicht, gleicht sich die Umsatzsteuer dann der Mehrwertsteuer an. Dass im normalen Sprachgebrauch meist kein Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer gemacht wird, ist daher streng genommen nicht korrekt. Mehr zur Umsatzsteuer lesen Sie hier.

Für welche Produkte gilt welche Mehrwertsteuer?

In Deutschland gibt es zwei Steuersätze für die Mehrwertsteuer: den Regelsteuersatz und den ermäßigten Steuersatz. Mit diesen Prozentsätzen berechnet man die Mehrwertsteuer (mehr dazu unten).

Laut § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) beträgt der Regelsteuersatz derzeit 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent. Dabei gilt: Der Standardsatz gilt für jeden steuerpflichtigen Nettoumsatz – es sei denn, er wurde mit einem Produkt oder einer Dienstleistung erzielt, die zum Grundbedarf zählen. Dann greift der ermäßigte Steuersatz.

Achtung: Es gibt noch zwei weitere Mehrwertsteuersätze, die weniger bekannt sind. Sie gelten für die Land- und Forstwirtschaft und betragen 10,7 Prozent und 5,5 Prozent.

Die ursprüngliche Idee hinter dem ermäßigten Steuersatz war, dass lebensnotwendige Produkte für jeden bezahlbar bleiben sollten. Deshalb werden auf viele Lebensmittel nur 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Doch dieser Grundgedanke spielt bei vielen Produkten nur eine untergeordnete Rolle.

Denn: Die Politik setzt den ermäßigten Steuersatz auch ein, um bestimmte Branchen zu subventionieren und um das Verhalten der Konsumenten in eine bestimmte Richtung zu lenken, zum Beispiel bei Zigaretten, die der Staat zusätzlich noch mit der steigenden Tabaksteuer belegt.

Diese Lenkungsidee steckte auch hinter der Mehrwertsteuersenkung in der Corona-Pandemie, als die Bundesregierung die Steuersätze zeitweise auf 16 Prozent (Regelsatz) und 5 Prozent (ermäßigt) reduzierte. Die Verbraucher sollten durch die so purzelnden Preise mehr Geld ausgeben, um die Wirtschaft über den Konsum anzukurbeln.

An der Frage, was zum Grundbedarf zählt, scheiden sich zudem die Geister. Während beispielsweise für Kuhmilch der ermäßigte Steuersatz gilt, greift für pflanzliche Alternativen wie Soja- oder Hafermilch der Regelsteuersatz. Wer Probleme mit den Ohren hat, freut sich über ein Hörgerät mit 7 Prozent Mehrwertsteuer, wer Probleme mit den Augen hat, zahlt für eine Brille hingegen 19 Prozent obendrauf.

Für Diskussionen sorgte auch der Regelsteuersatz auf Hygieneartikel wie Tampons und Binden, die für viele Frauen eindeutig zum Grundbedarf zählen. Seit Januar 2020 spiegelt sich das auch in der darauf erhobenen Mehrwertsteuer wider: Es gilt in Deutschland seither der ermäßigte Steuersatz.

Eine Auswahl an Produkten und Dienstleistungen, für die der ermäßigte Steuersatz gilt:

  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften
  • Öffentlicher Nahverkehr mit Bussen, Bahnen, Taxis, Seilbahnen und Schiffen in einem 50-Kilometer-Radius
  • Eintrittskarten für Kino, Theater, Konzerte, Sportveranstaltungen, botanische und zoologische Gärten
  • Bestimmte Zahnarztleistungen und Zahntechnik
  • Leistungen gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Vereine
  • Vieh- und Pflanzenzucht, Viehhaltung
  • Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen oder Campingplätzen

Die komplette Liste an Gegenständen, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, finden Sie in Anlage 2 UStG.

Entwicklung der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer gibt es in Deutschland seit 1968. Sie wurde innerhalb der EU ab 2007 vereinheitlicht und während der Corona-Pandemie befristet gesenkt. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie sich die Mehrwertsteuersätze über die Jahre entwickelt haben:


Regelsteuersatz Ermäßigter Steuersatz
1968 10 Prozent 5 Prozent
1978 11 Prozent 5,5 Prozent
1979 13 Prozent 6,5 Prozent
1983 14 Prozent 7 Prozent
1993 15 Prozent 7 Prozent
1998 16 Prozent 7 Prozent
2007 19 Prozent 7 Prozent
1. Juli 2020 16 Prozent 5 Prozent
2021 19 Prozent 7 Prozent

Wann wird keine Mehrwertsteuer fällig?

Manche Güter und Dienstleistungen unterliegen der Steuerfreiheit. Dazu zählen vermieteter Wohnraum sowie unter anderem Leistungen von Ärzten, Banken, Pflegeeinrichtungen, Physiotherapeuten und freiberuflichen Journalisten. Waren, die ins Ausland geliefert werden, sind ebenfalls mehrwertsteuerfrei.

Aber auch für andere Selbstständige gibt es die Möglichkeit, sich beim Finanzamt von der Umsatzsteuer befreien zu lassen: Haben sie nur geringe Umsätze, können sie von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Dann unterliegen sie nicht der Pflicht, die Mehrwertsteuer auf ihre Produkte und Dienstleistungen aufschlagen zu müssen.

Laut § 19 UStG müssen sie dafür zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr (hochgerechneter) Umsatz des vergangenen Jahres darf nicht über 22.000 Euro liegen und
  • darf im laufenden Jahr maximal 50.000 Euro betragen.

Wie berechnet man die Mehrwertsteuer?

Vor allem für umsatzsteuerpflichtige Selbstständige und Unternehmer ist es wichtig, die Höhe der Mehrwertsteuer berechnen zu können. Schließlich müssen sie diese auf ihren Rechnungen ausweisen. Aber auch für Verbraucher ist das hilfreich, um prüfen zu können, ob der Bruttopreis für ein Produkt oder eine Dienstleistung korrekt ist.

Die Formel dafür lautet:

Nettopreis + MwSt = Bruttopreis

  • Beispiel: Hanna möchte eine Brille kaufen. Der Bruttopreis im Laden beträgt 199,98 Euro. Auf ihrer Rechnung sieht sie, dass 31,93 Euro davon als Mehrwertsteuer erhoben wurden. Der reine Warenwert (Nettopreis) beträgt also 168,05 Euro. Andersherum schreibt der freiberufliche Journalist Hannes einen Artikel, dessen Wert er mit 200 Euro beziffert. Verkauft er ihn an ein Magazin, muss er noch den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent draufschlagen. Das macht 14 Euro mehr, sodass er dem Verlag brutto 214 Euro in Rechnung stellt.

Wer nicht selbst rechnen möchte, kann sich Hilfe holen: Im Netz finden sich verschiedene Mehrwertsteuerrechner, mit denen Sie ganz einfach entweder den Brutto- und den MwSt-Betrag oder den Netto- und den MwSt-Betrag ausrechnen lassen können.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesfinanzministerium
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