Auch Ausländer haben in Deutschland ein gesetzlich verbrieftes Recht auf finanzielle Unterstützung durch Sozialhilfe. Es müssen dabei jedoch eine Reihe von Kriterien erfüllt sein. Unter anderem muss der Antragsteller über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen und zwischen 15 und 65 Jahre alt sein.
Ausländer mit Anspruch auf Sozialhilfe
Die Sozialhilfe versteht sich als eine Unterstützung zum Lebensunterhalt und ist nach dem deutschen Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Grundsätzlich hat in Deutschland jeder Ausländer Anspruch auf Sozialhilfe, der zwischen 15 und 65 Jahre alt ist. Zudem muss es sich dabei um Personen handeln, die zeitweise erwerbsunfähig sind und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Nicht berechtigt sind Asylbewerber und geduldete Ausländer.
Unter die Sozialhilfe fallen auch Ausländer, die infolge von Krankheit oder Behinderung nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können oder die sogar betreut werden müssen. Auch, wer als Ausländer eine vorübergehende Erwerbsminderungsrente erhält, hat einen Anspruch auf Sozialhilfe. Dauerhaft Erwerbslose oder Rentner ab 65 Jahren erhalten die sogenannte Grundsicherung.
Hartz IV oder Sozialhilfe: Die EU streitet
Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen und grundsätzlich erwerbsfähig sind, haben im Fall der Arbeitslosigkeit anstelle des Anspruchs auf Sozialhilfe einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Nicht erwerbstägige Ausländer und ihre Familienangehörigen haben jedoch in den ersten drei Monaten des Aufenthalts keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II.
Anders könnte es jedoch zumindest für EU-Bürger bei der Sozialhilfe aussehen, wie ein Bericht der "Welt" zeigt: Das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) gewährt in diesem Zusammenhang arbeitsuchenden Europäern in Deutschland zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II - dafür aber einen Anspruch auf Sozialhilfe. Zudem erlaubt ihnen das europäische Recht, für eine Arbeitssuche in Deutschland einen in ihrem Herkunftsland erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu sechs Monate nach Deutschland zu exportieren. (Wer hat eigentlich Anspruch auf Sozialleistungen?)
Bundesregierung gegen Europäisches Fürsorgeabkommen
Weiter heißt es, die Bundesregierung habe im Dezember einen Vorbehalt gegen das EFA eingelegt, um zu verhindern, dass Zuwanderer aus EU-Mitgliedstaaten des Abkommens bereits in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland Hartz IV bekommen. (Wer hat eigentlich Anspruch auf Sozialleistungen?)