In Zukunft sollen Firmen rechtliche Unterschiede in den EU-Ländern nicht mehr zur Steuervermeidung nutzen können. Die EU-Finanzminister einigten sich in Luxemburg auf Änderungen der Richtlinie für Mutter-Tochtergesellschaften, um sowohl Steuerflucht als auch Doppelbesteuerung zu verhindern.
Die Finanzminister setzen damit einen Vorschlag der EU-Kommission um, mit dem Gesellschaften ohne wirtschaftliche Substanz das Handwerk gelegt werden soll. Experten zufolge ändert sich für deutsche Firmen durch die Änderung der EU-Richtlinie aber nur wenig, weil die EU-Vorschläge zu großen Teilen dem deutschen Steuer- und Gesellschaftsrecht entlehnt sind.
Steuerfreie Ausschüttungen
Staaten wie Irland, Luxemburg oder die Niederlande profitieren stark davon, dass unter anderem Finanzinvestoren wegen der niedrigen Steuersätze dort Ableger gründen, deren einziger Zweck es ist, Unternehmen etwa in Deutschland zu besitzen.
Deren Ausschüttungen an den Eigentümer sind hierzulande steuerfrei, in den Steuerparadiesen werden sie ebenfalls kaum besteuert. Die EU will dieses Vorgehen erschweren, wenn in den Holdings keine eigenständige Geschäftstätigkeit zu erkennen ist.
Apple und Starbucks im Visier
Umstritten ist allerdings, wie eine solche "eigenständige Geschäftstätigkeit" definiert werden kann. Zuletzt hatte die EU-Kommission angekündigt, die Steuervereinbarungen der US-Konzerne Apple und Starbucks mit Irland und den Niederlanden genauer zu prüfen.
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Auch Mischformen von Eigen- und Fremdkapital sollen in der EU bekämpft werden, wenn sie nur der Steuervermeidung dienen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis zum 31. Dezember 2015 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.