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Steuerrecht: Ausbildungsfreibetrag zahlt sich für Eltern aus


Steuerrecht
Ausbildungsfreibetrag zahlt sich für Eltern aus

Von dpa
12.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Kinder kosten, doch oft können sich Eltern Geld vom Finanzamt zurückholen - etwa mit dem Ausbildungsfreibetrag.Vergrößern des BildesKinder kosten, doch oft können sich Eltern Geld vom Finanzamt zurückholen - etwa mit dem Ausbildungsfreibetrag. (Quelle: Robert Günther/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Das Finanzamt gewährt Eltern auch für ihre erwachsenen Kinder steuerliche Vorteile: Stecken Volljährige in einer Berufsausbildung, können Eltern zur Abgeltung des entstehenden Sonderbedarfs zusätzlich zum Kinderfreibetrag einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro jährlich erhalten.

Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer in Berlin aufmerksam. Dafür ist allerdings ein Antrag notwendig.

Voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag ist, dass die Eltern für das Kind Kindergeld erhalten und das Kind zudem auswärtig untergebracht ist. Solange sich das Kind in einer Berufsausbildung oder in einem Studium befindet, wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

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